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Experten-Antwort

Rente für Schwerbehinderte

von hphwi04.06.2014 | 14:20
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich Jahrgang 8/1956, mit einen GdB von 50. mehr als 35 Beitragsjahre ( es sind 42 J. ) Ab wann kann ich abschlagsfrei in Rente gehen? Ab wann kann ich auf Grund der GbB 50 frühestens in Rente gehen ( auch mit Abschlägen ) (Wenn keine GbB 50 bestünde, ab wann kann mann dann frühstmöglich in Rente gehen (mit Abschlägen) Danke schon jetzt für die Antwort (en)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo hphwi,

mit Jahrgang 1956 können Sie die Altersrente für Schwerbehinderte

- abschlagfrei mit 63 Jahren und 10 Monaten

- mit Abschlägen frühestens mit 60 Jahren und 10 Monaten (= 10,8 %)

in Anspruch nehmen.

Ohne Schwerbehinderung könnten Sie die Altersrente für langjährig Versicherte (Voraussetzung ebenfalls 35 Jahre) mit Abschlägen frühestens mit 63 Jahren erhalten - der Abschlag würde dabei 10,2 % betragen (Differenz 34 Monate zur abschlagfreien Rente mit 65 Jahren und 10 Monaten).

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2 Antworten

Brilleam 04.06.2014 | 14:29
mit GdB50 oder höher und mind. 35 Jahre und eingehaltenem Hinzuverdienst: - 60 Jahre, 10 Monate mit 10,8% Abschlag - 63 Jahre, 10 Monate ohne Abschlag dto. ohne GdB: - 63 Jahre mit 10,2% Abschlag - 65 Jahre, 10 Monate ohne Abschlag bei 45 Jahren (GdB nicht erforderlich): - 63 Jahre, 8 Monate ohne Abschlag Regelaltersgrenze (Hinzuverdienst): 65 Jahre, 10 Monate
senf-dazuam 04.06.2014 | 14:36
Hallo hphwi! Die Rente für schwerbehinderte Menschen können Sie in Anspruch nehmen, wenn - GdB mindestens 50 vorliegt - die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist. Diese Voraussetzungen scheinen erfüllt zu sein. Mit Geburtsjahr 1956 können Sie diese Rente abschlagsfrei ab 63 + 10 Monate und mit bis zu 10,8 % Abschlag ab 60 + 10 Monate beantragen. Wenn Sie in den nächsten Jahren noch die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen können, könnten Sie mit 63 + 8 Monaten abschlagsfrei die Rente für besonders langjährig Versicherte (jetzt auch "Rente ab 63" genannt) in Anspruch nehmen. Allgemein frühestmöglich ist (bei erfüllter Wartezeit von 35 Jahren) die Rente langjährig Versicherte, ab 63 Jahren allerdingfs mit bis zu 10,2 % Abschlag.
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