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Rente mit 60

von Britt19.06.2007 | 15:19
1599 Ansichten
2 Antworten

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Ich bin Jahrgang 48, seit 1996 schwerbhindert 50 %, seit 2007 100 %.Wann kann ich frühestens ohne Abschläge in Rente gehen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

So ist es , d.h. sofern Sie auch am 16.11.2000 mit einem GdB von mind. 50 % als schwerbehindert anerkannt waren, können Sie die Altersrente für Schwerbehinderte Menschen ab dem 60. Lebensjahr ohne Abschläge beanspruchen.

MfG

1 Antworten

Delam 19.06.2007 | 15:21
Hallo, Britt, für Versicherte, - die bis zum 16.11.1950 geboren sind - und AM 16.11.200 schwerbehindert (GdB mindestens 50) waren wird die Altersgrenze der Altersrente für Schwerbehinderte Menschen nicht angehoben. --> Da Sie 1948 geboren sind, bedeutet dies folgendes: Sie können - da Sie seit 1996 schwerbehindert waren, und dies also auch AM 16.11.2000 - mit dem 60. Lebensjahr OHNE Abschläge in Rente gehen, ...WENN die sonstigen Voraussetzungen (Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren) gegeben sind.
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