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Rente mit 63

von qqes26.02.2008 | 18:46
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3 Antworten

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Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, wenn ein heute 52-jähriger mit mindestens 35 Versicherungsjahren das Arbeitsverhältnis mit Aufhebungsvertrag/Abfindung beendet und letztlich Rente für langj. Versicherte mit 63 beantragen will. Die Zeit dazwischen aber arbeitslos, bzw. keiner Beschäftigung nachgeht.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo qqes,

Um eine Altersrente für langjährig Versicherte mit Vollendung des 63. Lebensjahres zu erhalten benötigt man lediglich die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren.

Eine weitere Voraussetzung ist die Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen bei Rentenbezug.

2 Antworten

Dr. jur.am 26.02.2008 | 19:05
Hallo qqes! Voraussetzung für die Altersrente für langjährig Versicherte ist die Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren und die Vollendung des 63. Lebensjahres. Außerdem muss die Hinzuverdienstgrenze eingehalten werden. Diese beträgt im Jahr 2008 400 Euro monatlich. Soltte zweimal im Jahr das doppelte verdient werden, also 800 Euro, macht das auch nichts! Bei Erreichen der Regelaltersgrenze müssen Sie keine Grenzen mehr einhalten. Selbst wenn Sie dann soviel verdienen, wie Ex-Post-Chef Dr. Zumwikel hätte es keine Auswirkungen auf Ihre Rente. Die Wartezeit ist nach Ihren Angaben bereits erfüllt. Jetzt muss also nur noch gewartet werden bis das entsprechende Alter von 63 erreicht wird. Sie möchten noch wissen, was mit der Zeit dazwischen ist? Für die Zeit dazwischen macht Ihnen die DRV keine Vorgaben! Man könnte z.B. Urlaub in Lichtenstein machen ... Die vorgezogene Altersrente mit 63 ist übrigens mit einem Abschlag verbunden. Mit freundlichen Grüßen Dr. jur.
qqesam 29.02.2008 | 19:41
... Urlaub in Lichtenstein ist eine gute Idee. Das ist mir allerdings zu langweilig. Vielen Dank an Dr. jur. und Experte für die jeweils ausgezeichnete Antwort.
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