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Experten-Antwort

Rente mit 63 47Arbeitsjahre danach 2 Jahre arbeitslos

von Hella30.05.2014 | 14:08
1281 Ansichten
4 Antworten

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Meine Frage. Aug.1952 geboren. Aug. 2014 bereits 47 Arbeitsjahre voll .Mir wurde gekündigt auf den 31.5.14 wegen Abtlg.-Schließung .Momentan im Krankenstand m.Zahlung von Krankengeld bis ca. Mitte August.Ab dann arbeitslos. Wie lange dauert dann meine Arbeitslosigkeit ? .Kann ich die 24 Monate nutzen oder wird die Arbeitslosigkeit in der Rentenkasse nicht mehr hinzugerechnet ? wie gesagt ich habe jetzt schon vor der Arbeitslosigkeit 47 Jahre voll und werde 2015 dann 63 Jahre alt . Danke schon mal für die Infos

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Auf die Wartezeit von 45 Jahren werden Kalendermonate nicht angerechnet mit Zeiten des Bezugs von Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung in den

letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn, es sei denn, der Bezug von Entgeltersatzleistungen

der Arbeitsförderung ist durch eine Insolvenz oder

vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers bedingt.

Wenn Sie nach eigener Aussage die WZ mit 45 Jahre vorher schon erfüllen sollten, dann brauchen Sie sich keine Sorgen machen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

KSCam 30.05.2014 | 14:12
Am Anspruch auf ALG ändert sich nicht, außerdem werden ais dem ALG weiter Beiträge gezahlt, die die Rente erhöhen. Lediglich wenn es um die 45 Jahre geht, werden Arbeitslosigkeitszeiten in den letzten 2 Jahre nicht mitgerechnet. Aber das macht Ihnen nichts aus, da Sie schon 47 Jahre haben.
Hellaam 30.05.2014 | 14:24
KSC : vielen Dank für die superschnelle Antwort ! dann bin ich beruhigt :-)
Hellaam 30.05.2014 | 21:44
danke für die Infos ! :-)
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