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Experten-Antwort

rente mit 63

von Antonio Zoncu15.07.2014 | 14:08
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2 Antworten

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Werden die jahren in italen auch angerechnet?? Habe 43 jahren in deutschald und 4 in italien kamm mit 64.5 jahren in rente gehen ohne abschlag.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Antonio Zoncu!

Bei der Prüfung der Wartezeit von 45 Jahren für die ab 01.07.2014 eingeführte "Rente mit 63" sind folgende Versicherungszeiten in anderen EU-Mitgliedsstaaten zu berücksichtigen:

− Pflichtbeitragszeiten für eine versicherte Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit

oder für einen sonstigen Sachverhalt, wie z.B. der Bezug von Krankengeld oder Arbeitslosengeld (wenn es sich nicht um einkommensabhängige Leistungen bei Arbeitslosigkeit mit Fürsorgecharakter handelt),

− Zeiten der freiwilligen Versicherung (wenn mindestens 18 Jahre an Pflichtbeitragszeiten für eine versicherte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit vorhanden sind),

− gleichgestellte Zeiten unabhängig von einem Leistungsbezug (wenn es sich nicht um einkommensabhängige Leistungen bei Arbeitslosigkeit mit Fürsorgecharakter handelt).

Sie sollten vorab eine zwischenstaatliche Rentenauskunft bei Ihrer DRV beantragen.

Darin werden auch die italienischen Versicherungszeiten entsprechend berücksichtigt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

oder soam 15.07.2014 | 14:23
Ja, wenn die Zeiten in Italien (oder sonstiger EU) als 'gleichwertig' zu den deutschen Zeiten im Sinne der Wartezeit 45 Jahre anerkannt werden (wenn nicht zeitgleich und damit verdrängt?!)
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