Hallo, Antonio Zoncu!
Bei der Prüfung der Wartezeit von 45 Jahren für die ab 01.07.2014 eingeführte "Rente mit 63" sind folgende Versicherungszeiten in anderen EU-Mitgliedsstaaten zu berücksichtigen:
− Pflichtbeitragszeiten für eine versicherte Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit
oder für einen sonstigen Sachverhalt, wie z.B. der Bezug von Krankengeld oder Arbeitslosengeld (wenn es sich nicht um einkommensabhängige Leistungen bei Arbeitslosigkeit mit Fürsorgecharakter handelt),
− Zeiten der freiwilligen Versicherung (wenn mindestens 18 Jahre an Pflichtbeitragszeiten für eine versicherte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit vorhanden sind),
− gleichgestellte Zeiten unabhängig von einem Leistungsbezug (wenn es sich nicht um einkommensabhängige Leistungen bei Arbeitslosigkeit mit Fürsorgecharakter handelt).
Sie sollten vorab eine zwischenstaatliche Rentenauskunft bei Ihrer DRV beantragen.
Darin werden auch die italienischen Versicherungszeiten entsprechend berücksichtigt.
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