Die Antwort von Paule „könnte“ richtig sein, da er das Wort „müsste“ verwendet. Warten Sie das Gesetzgebungsverfahren bitte ab. Sollten noch Monate fehlen, können Sie dann vielleicht noch frw. Beiträge zahlen um die Voraussetzungen für die vorzeitige abschlagsfreie Rente zu erfüllen, sofern keine Anrechnungszeiten für Arbeitslosigkeit in diesem Zeitraum vorliegen.