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Experten-Antwort

Rente nach 45 Beitragsjahren

von Unwissende23.05.2014 | 18:21
878 Ansichten
2 Antworten

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Ich bin 1953 geboren und habe 45 Pflichtbeitragsjahre. Diese setzen sich wie folgt zusammen 44 Jahre und 1 Monat gearbeitet und 11 Monate in 2013 arbeitslos. Jetzt bin ich Hausfrau und moechte 2016 meine Rente beantragen . Muss ich in den letzten 2 Jahren vor meiner Rente fuer besondets langjaehrig Versicherte gearbeitet haben um die abschlagsfreie Rente zu bekommen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Antwort von Paule „könnte“ richtig sein, da er das Wort „müsste“ verwendet. Warten Sie das Gesetzgebungsverfahren bitte ab. Sollten noch Monate fehlen, können Sie dann vielleicht noch frw. Beiträge zahlen um die Voraussetzungen für die vorzeitige abschlagsfreie Rente zu erfüllen, sofern keine Anrechnungszeiten für Arbeitslosigkeit in diesem Zeitraum vorliegen.

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1 Antworten

Pauleam 23.05.2014 | 18:29
Das müsste so klappen. Wenn du 2016 in Rente gehst, dann werden die 2 Jahre vorher nicht angerechnet, wenn du da arbeitslos warst oder auch Hausfrau. Die 11 Monate Arbeitslosigkeit in 2013 müsste nach den Spielregeln voll dazuzählen.
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