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Experten-Antwort

Rente umändern

von kein Jekk27.02.2017 | 10:29
1131 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Morgen, seit Ende 2015 beziehe ich eine befristete Arbeitsmarktrente. Einen Antrag auf Weiterbewilligung habe ich bereits gestellt. Kann die DRV die befristete Arbeitsmarktrente in eine unbefristete volle EM Rente umwandeln? Welche Voraussetzungen müssten dafür gegeben sein? Die DRV hat kürzlich aktuelle Befundberichte von meinen Ärzten angefordert. Das Krankheitsbild hat sich nicht geändert, wird sich auch nicht ändern!

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jekk,

theoretisch ist es möglich, dass aus einer befristeten EM-Rente im Rahmen eines Weitergewährungsantrages eine dauerhafte EM-Rente wird.

Grundsätzlich sollen Renten aus gesundheitlichen Gründen als Zeitrenten bewilligt werden (§ 102/2 SGB VI). Die unbefristete Bewilligung einer Rente aus gesundheitlichen Gründen setzt voraus, dass es sich nicht um eine Arbeitsmarktrente handelt (diese werden immer befristet) und es muss unwahrscheinlich sein, dass die Erwerbsminderung behoben werden kann.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Danke für Ergänzung Apollosonde

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Apollosondeam 27.02.2017 | 12:05
Zur Zeit sind Sie aus medizinischer Sicht teilweise erwerbsgemindert. Wenn sich, so wie Sie es schildern, am Krankheitsbild sich nichts geändert hat (und sich auch nicht ändern wird), verbleibt es bei der vollen Erwerbsminderungsrente bei verschlossenem Arbeitsmarkt, welche immer nur befristet geleistet werden kann. Eine unbefristete Rente erhalten Sie dann - wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert oder - Ihr Rente in eine Altersrente umgewandelt wird
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