Hallo Jekk,
theoretisch ist es möglich, dass aus einer befristeten EM-Rente im Rahmen eines Weitergewährungsantrages eine dauerhafte EM-Rente wird.
Grundsätzlich sollen Renten aus gesundheitlichen Gründen als Zeitrenten bewilligt werden (§ 102/2 SGB VI). Die unbefristete Bewilligung einer Rente aus gesundheitlichen Gründen setzt voraus, dass es sich nicht um eine Arbeitsmarktrente handelt (diese werden immer befristet) und es muss unwahrscheinlich sein, dass die Erwerbsminderung behoben werden kann.