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Rente und zuviel verdient?

von Maria06.03.2007 | 11:44
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4 Antworten

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Ich habe einen Rentenbescheid erhalten, wonach ich rückwirkend ab 1. Oktober 2006 volle Erwerbsminderungsrente erhalte. Ich war im Rahmen eines 400-Euro-Jobs beschäftigt und habe bis einschl. Oktober 2006 etwa 390 € monatlich verdient. Im Nov. 2006 waren es nur noch 333 €, im Dez. 2006 175 € und im Jan. 207 147 €. Am 30.1.2007 habe ich aus gesundhl. Gründen meine Arbeit ganz aufgegeben. Im Rentenbescheid steht, dass ich für Okt.2007 nur eine 3/4 Rente bekomme, weil in diesem Monat die Zuverdienst-Grenze überschritten war. Nun hat mir jemand vor ein paar Tagen gesagt, dass man innerhalb eines Jahres 2 mal die Verdienstgrenze überschreiten dürfte ohne Rentenkürzung. Ist das richtig bzw. wie ist in meinem Fall die Rechtslage?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sehr geehrte Frau Maria,

da im Monat des Rentenbeginns, für die Prüfung der Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen nicht auf ein Vormonatseinkommen zurückgegriffen werden kann, ist es erforderlich, dass die entsprechende Hinzuverdienstgrenze eingehalten wird.

Eine Ausnahmeregelung ist lediglich für bestimmte besondere Zahlungen, wie z. B. Weihnachtsgeld oder Mehrarbeit, vorgesehen.

Die Regelung des zweimaligen zulässigen Überschreitens der Hinzuverdienstgrenze innerhalb eines Kalenderjahres ist auch im Monat des Rentenbeginns möglich, sofern diese durch besondere Zahlungen erwirkt wurden.

Sollte dies bei Ihnen für den Monat Oktober vorgelegen haben, sollten Sie Ihren Rentenversicherungsträger unbedingt davon in Kenntnis setzen!

Mit freundlichem Gruß

3 Antworten

Peteram 06.03.2007 | 14:14
Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Peter
Batrixam 06.03.2007 | 14:34
Die Hinzuverdienstgrenze für Renten wegen voller Erwerbsminderung liegt bei mtl. 350,00€. Diese Grenze darf bis zu 2mal im Kalenderjahr bis zum Doppelten (=700,00€) überschritten werden, ohne dass es rentenschädlich ist. Im ersten Monat des Rentenbezugs muss die Grenze von 350,00€ jedoch zwingend eingehalten werden, da dies Anspruchsvoraussetzung für die volle Rente ist. Da Ihre Rente im 10/2006 beginnt und sie in diesem Monat mehr als 350,00€ hinzuverdienst hatten, wird die Rente nur 3/4 gezahlt. Ab 11/2006 müßte es dann wieder die volle Rente sein.
bekissam 06.03.2007 | 19:57
Die zweimalige Überschreitung ist nur im Ausnahmefall (Urlaubs-, Weihnachtsgeld, gelegentlich anfallende Mehrarbeit, etc.) möglich, wobei man danach nicht so ganz genau fragt. Liegt jedoch bereits das regelmäßige Einkommen über der 350-Euro-Grenze, hat man schlechte Karten. Zu "Batrix": Auch im ersten Monat des Rentenbezugs kann eine gelegentliche Überschreitung im Einzelfall nachgewiesen werden (Mehrverdienst). Es darf sich jedoch nicht um das regelmäßig gewährte Entgelt (z. B. laut Arbeitsvertrag) handeln. In § 34 Abs. 2 Satz 2 SGB VI ist für Renten wegen Alters geregelt, dass die vor Vollendung des 65. Lebensjahres bestehende Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten wird, wenn das Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen aus einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit im Monat die in Absatz 3 genannten Beträge nicht übersteigt, "wobei ein zweimaliges Überschreiten um jeweils einen Betrag bis zur Höhe der Hinzuverdienstgrenze nach Absatz 3 im Laufe eines jeden Kalenderjahres außer Betracht bleibt". Eine entsprechende Regelung ergibt sich für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus § 96a Abs. 1 Satz 2 SGB VI. Das zweimalige Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze beschränkt sich nicht nur auf Kalendermonate mit Einmalzahlungen (zum Beispiel Urlaubsgeld, Weihnachtsgratifikation), sondern ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 31.01.2002 - B 13 RJ 33/01 R) unabhängig von der Ursache des Mehrverdienstes zulässig. DRV Ausgabe 2003/5
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