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Experten-Antwort

Rente wegen Schwerbehinderung

von Bernd5907.07.2013 | 12:14
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6 Antworten

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Guten Tag, eine Frage an den Experten. Ist ein Schwerbehindertenausweis von mindestens GdB 50 unbedingt Voraussetzung für eine Rente wegen Schwerbehinderung. Grund ist, ich bin privat Krankenversichert und habe Angst das die PKV bei einer Untersuchung ein Geschäft wittert, und ich von Arzt zu Arzt geschickt werde, damit jeder noch seine Einnahmen erweitern kann, und somit für mich eine Beitragserhöhung die Folge wäre. Kann man nicht einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen, da ja sowieso ein Vertrauensarzt der Rentenversicherung beurteilen und entscheiden muss. Danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bernd59,

die Renten wegen Schwerbehinderung setzt eine Feststellung eines GdB von mindestens 50 durch das Versorgungsamt voraus. Der Rentenversicherungsträger trifft diese Entschiedung nicht in eigener Zuständigkeit, aber auch die Krankenkasse hat nichts damit zu tun (egal ob gesetzlich oder privat).

Ob das Versorgungsamt die Entscheidung ggf. bereits aufgrund der von Ihnen eingereichten ärztlichen Unterlagen (die Sie ja sicher vorliegen haben, wenn Sie sich für schwerbehindert halten) treffen kann oder ein zusätzliches Gutachten in Auftrag gibt, kann ich natürlich nicht beurteilen.

Wenn die Rentenversicherung für Erwerbsminderungsrenten ein Gutachten in Auftrag gibt, wird dies im Übrigen dem Arzt auch direkt vergütet - da hängt die Krankenkasse nicht mit drin (es ist ja auch keine Krankenbehandlung). Ich gehe mal davon aus, dass das beim Versorgungsamt ähnlich sein wird...

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5 Antworten

??am 07.07.2013 | 13:48
Nein kann man nicht, für die Schwerbehinderung sind allein die Versorgungsämter zuständig
Leseram 07.07.2013 | 19:40
Sorry, seit wann sind denn Ausgaben der Krankenkasse für diese ein Geschäft? Da profitiert höchstens der Arzt, der bei entsprechender Behandlung das ja auch verdient. Übrigens kann man sich auch freiwillig gesetzlich versichern, da werden die Beiträge nach dem tatsächlichen Einkommen berechnet.
Bernd59am 08.07.2013 | 08:29
@Leser, danke für den Beitrag. Nur sind ihre Infos kein Beitrag zum Thema. Ab 55 kann keiner aus der PKV raus. Und zweitens glauben sie denn nicht das die Beiträge immer mehr steigen, desto mehr unnötige Behandlungen durchgeführt werden. Für nichts gibt es in Deutschland nichts.
DarkKnight RVam 08.07.2013 | 09:38
Hallo Bernd59, wie der Name der Rente schon sagt, ist eine Schwerbehinderung (GdB min. 50) zwingende Voraussetzung..... Es sei denn, Sie sind vor dem 1.1.1951 geboren.....dann reicht auch berunfs- oder erwerbsunfähigkeit nach altem Recht aus. Dies prüft der RV-Träger!!
Leseram 08.07.2013 | 21:56
Erstens haben Sie nicht geschrieben wie alt sie sind - denn wenn ich den Namen lese kann es Jahrgang 59 oder 59 Jahre alt sein und zweitens erhöht auch die private KV nicht wegen ihnen allein die Beiträge, es sei denn sie sind dort der Einzig versicherte. Den Rest hat der Expertenbeitrag sehr treffend formuliert.
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