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Rente wg. Erwerbsminderun

von marita03.04.2007 | 14:13
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Mann bezieht seit 2001 Rente wg. Erwerbsminderung. Jetzt im Juni 2007 wird er 65 Jahre. Ändert sich dann etwas bezüglich der Rente, und wenn dann was ?

Antworten der Moderation

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Rente wegen Erwerbsminderung wird längstens bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres gezahlt.

Danach tritt die Altersrente ein. Diese muss allerdings in Form eines Umwandlungsantrages beantragt werden. Etwa drei Monate bevor Sie das 65. Lebensjahr vollenden erhalten Sie unaufgefordert weitere Mitteilung.

Sollte allerdings das Rentenverfahren bis zum 65. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen sein, erhalten Sie den Zahlbetrag der Erwerbsminderung weiter.

Die Altersrente kann nicht geringer ausfallen als die Erwerbsminderungsrente, wir aber bei nicht vorhandener weiterer Beitragszahlung sicherlich nicht höher werden.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Wie bereits von „Schade“ erwähnt, sollten Sie umgehend einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

4 Antworten

Antoniusam 03.04.2007 | 14:55
Die EM -Rente wird automatisch in die Regelaltersrente umgewandelt und mindestens in der bisherigen Höhe weitergezahlt.
Goldlockeam 03.04.2007 | 14:29
Haben Versicherte bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder eine Erziehungsrente bezogen, ist anschließend eine Regelaltersrente zu leisten, wenn sie nicht etwas anderes bestimmen.
danalenaam 03.04.2007 | 18:21
Ich (47 Jahre) bin z.Zt. Hausfrau und müßte eigentlich dringend Geld dazu verdienen, da mein Mann(54 Jahre) seit 1 Jahr erwerbsunfähig ist ( er war auch schon zur Reha und wurde dort auch als erwerbsunfähig entlassen - danach Eingliederungsvorschlag vom Medizinischen Dienst - dem hat der Orthopäde gleich widersprochen ). Wir wissen jetzt nicht weiter - muß mein Mann jetzt einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente stellen? Er wird im Juni von der Krankenkasse ausgesteuert und soll dann zum Arbeitsamt gehen.Aber was soll er beim Arbeitsamt, wenn er doch gar nicht vermittelbar ist, da er körperlich nicht mehr belastbar ist(2 Bandscheiben-OPs-nach der letzten taubes linkes Bein mit Ausfallerscheinungen). Ich selbst bin seit 1980 an einer colitis ulcerosa(chron. Dickdarmentzündung mit schweren Durchfällen).Ich habe 17 Jahre Vollzeit gearbeitet und mich zur Arbeit gequält, obwohl mich meine Krankheit schon den Weg hin zur Arbeit kaum schaffen lies. Nun habe ich in meiner Selbsthilfegruppe erfahren, daß ich längst hätte Rente einreichen können (es ist mit dieser Erkrankung möglich, da sie ziemlich heftig ist). Da wir 3 Kinder haben, habe ich seit 1994 nicht mehr "richtig" gearbeitet, von kleineren Jobs abgesehen. Wir leben momentan am Excistenzminimum und eigentlich reicht das Geld nicht. Nun meine konkrete Frage: Habe ich die Möglichkeit Erwerbsunfähigkeits- oder Frührente zu beantragen??? Für die Antwort bedanke ich mich im Voraus!!
Schadeam 03.04.2007 | 22:01
Sie beide sollten sich umgehend vor Ort bei einer Beratungsstelle der RV beraten lassen. Wenn bei Ihrem Mann das Krankengeld ausläuft und er schon ein Jahr lang nicht arbeiten kann, wird es höchste Zeit abzuklären, ob er ein Fall für die Rente oder fürs Arbeitsamt ist (vereinfacht ausgedrückt geht es darum, ob und was er noch arbeiten kann.) Wobei ich nicht verstehe warum das nicht schon längst geklärt ist; wenn Ihr Mann wirklich "aus der REHA erwerbsunfähig" entlassen wurde müsste darüber doch gesprochen worden sein. Oder wollen Sie aus taktischen Gründen das Krankengeld voll ausschöpfen? Bei Ihnen ist zu klären, ob Ihre Krankheit bedeutet, dass Sie erwerbsgemindert sind und ob Sie zum Zeitpunkt des Beginns dieser Erwerbsminderung für dieses Risiko rentenversichert waren. In beiden Fällen haben Sie Klarheit, wenn positiv oder negativ über den jeweiligen Antrag entschieden ist. Zur medizinischen Erfolgsaussicht sollten Sie Ihre Ärzte befragen.
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