Die Rente wegen Erwerbsminderung wird längstens bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres gezahlt.
Danach tritt die Altersrente ein. Diese muss allerdings in Form eines Umwandlungsantrages beantragt werden. Etwa drei Monate bevor Sie das 65. Lebensjahr vollenden erhalten Sie unaufgefordert weitere Mitteilung.
Sollte allerdings das Rentenverfahren bis zum 65. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen sein, erhalten Sie den Zahlbetrag der Erwerbsminderung weiter.
Die Altersrente kann nicht geringer ausfallen als die Erwerbsminderungsrente, wir aber bei nicht vorhandener weiterer Beitragszahlung sicherlich nicht höher werden.