Hallo Paul1929,
Grundlage für die alleinige Beitragstragung durch den Rentner bei einer Betriebsrente (= Versorgungsbezüge nach § 229 SGB V) ist § 250 SGB V. Insoweit ist es grundsätzlich korrekt, dass Sie die Beiträge aus Ihrer Betriebsrente allein zu tragen haben. Für Details sollten Sie sich an Ihre zuständige Krankenkasse wenden.