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Rentenabzüge

von Paul192920.03.2009 | 14:25
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bekomme eine Rente ( brutto ca. 1250 E ) und eine kleine Betriebsrente ( ca. 200 E ). Wir treffen uns immer mit ein paar Rentnern, und da kam die Diskussion auf, das auf die kleine Rente der ganze Krankenkassenbeitrag allein gezahlt wird.Am lautesten schrien die 3 die die höchsten Renten bekommen ( ehem. Bergleute ). Ich denke, das ich mit meiner Rente im Durchschnitt lebe. Meine Frau kriegt nur eine Minirente. Aber wir sind zufrieden. Die Herren, die am schlimmsten schimpften bekommen sicher annähernd doppelt so viel wie ich. Warum ist es immer so, das die die am meisten haben , den Hals nicht voll bekommen. Als ich zu denen meinte, das jeder diesen Beitrag allein zahlt, fauchten sie, das es nur gut verdienende trifft. Das ist doch nicht richtig,oder?? Wird der ganze Beitrag auf die Betriebsrente bei mir falsch abgezogen???? Danke für hoffentlich gute Nachrichten

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Paul1929,

Grundlage für die alleinige Beitragstragung durch den Rentner bei einer Betriebsrente (= Versorgungsbezüge nach § 229 SGB V) ist § 250 SGB V. Insoweit ist es grundsätzlich korrekt, dass Sie die Beiträge aus Ihrer Betriebsrente allein zu tragen haben. Für Details sollten Sie sich an Ihre zuständige Krankenkasse wenden.

6 Antworten

Richtigam 20.03.2009 | 14:35
Hallo Paul, leider sind die vollen Abzüge auf Ihre Betriebsrente rechtens. Nur bei den gesetzlichen Renten beteiligt sich der RV Träger. Was Sie hinsichtlich der "Reichen Rentner"geschrieben haben, kann ich zu 100 % nachvollziehen. Von 30 Anrufen, die man durchnittlich bekommt, beschweren sich 28 über die hohen Abzüge, und motzen und motzen und motzen. Von diesen 28 bekommen 28 eine Rente von rund 1900-2300 Euro. Es sind leider nur immer diese Leute die, wie sie schon schreiben, am lautesten schreien. Jemand wie sie, der ungafähr die Durchschnittsrente erhält, würde sich niemals erdreisten sich so zu verhalten, wie diese Leute. Sie haben Anstand und Disziplin. Diese LEute nicht. Wir haben hier eine hausinterne Regel. Je höher die Rente umso schlechter der Charakter. Sicher es mag Ausnahmen geben, aber das sind von 28 vielleicht ein halber.Wer selber in einer Behörde arbeitet, kann das nachvollziehen. Ich weiss, das dies kein Forum ist um rumzuschimpfen. In diesem Sinne, allen ein schönes Wochendende.
Chrisam 20.03.2009 | 15:13
Bei den Betriebsrenten gibt es eine Grenze (2009 = 126,-€) bis zu der keine Beiträge entrichtet werden müssen. Darüber muss man die Beiträge voll entrichten.
S chiko.am 20.03.2009 | 18:06
Dies liegt in der Natur der Sache. Kenne solche Argumente auch von meiner seit 52 Jahren mit mir verheirateten Frau. Wer mehr hat, muss auch mehr Beiträge abführen, dies liegt in der Natur der Sache. Dies vergleicht man mit den Abzügen des geringer Verdienenden. Der Vergleich Brutto oder Netto erfolgt meist nicht mehr. Damit Sie ermessen können wo Sie mit Ihrer Rente liegen der Hinweis: Als Durchschnittsrentner ( Eckrentner) nennt man eine Beitragszahlung in 45 Jahren und immer gleich hohen Durchschnittsverdienst, für 2009 gelten 30.879 in West , dies ist zugleich 1 EP. und bis 30.6.09 26,56 Rentenwert. Für den Knappschaftsrentner 1,3333 EP. x 26,56 Euro 35,41 Rentenwert. Bezogen auf die genannten 1250 ; 26,56 komme ich auf 47,0633 EP. Als Knappschaftsrentner wären es 35,41 x 47,0633 EP. 1.666,51 Brutto. Natürlich gilt der volle Krankenkassenbeitrag für Betriebsrenten und Privat- renten gleichermaßen auch für den Knappschaftsrentner. Verdient jemand im Jahr 500.000 zahlt er als Verheirateter 194.172 Steuer und jammert das dies zu viel ist dies liegt eben in der Natur der Sache. Mit freundlichen Grüßen.
miraam 20.03.2009 | 19:51
Hallo, also ich bekomme seit 02.2008 eine EM-Rente unbefristet und eine Betriebsrente ab diesem Zeitpunkt, die über dem vorher genannten Freibetrag liegt. Ich habe szt. die Betriebsrente meiner Krankenkasse mitgeteilt und auch eine Kopie des entspr. Bescheides beigefügt. Die Krankenkasse hat mir dann mitgeteilt, daß die Beiträge von der Zahlstelle meines früheren Arbeitgebers abgeführt werden. Bis heute wurde aber noch kein Euro abgezogen. Hoffe, daß dies noch lange so bleibt. Werde mich wahrscheinlich irgendwann auf eine Nachzahlung einstellen müssen. Aber wie heißt es so schön: Man soll keine schlafenden Hunde wecken! Grüße mira
Schiko.am 20.03.2009 | 21:48
Kaum vorstellbar wie Sie es schildern. Eigentlich müsste doch der Kassen- mensch aufgrund zugeleiteter Unterlagen dies längst überprüft haben. Vergleichen Sie doch den auf Bankkonto gutgeschriebenen Betrag mit dem Eintrag unter Ziffer 3 eingetragenen Bruttolohn auf Ausdruck der elek- tronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2008. Stimmt die Nettogutschrift x 12 - evtl. noch Weinnachtszulage- mit dem Eintrag überein wurde tatsächlich nichts abgezogen. Es ist ja immerhin für die Betriebsrente der volle Kassenbeitrag von Ihnen aufzubringen. Obwohl die Bemerkung" Man soll keine schlafenden Hunde wecken" auch von mir oft gebraucht, halte ich es diesmal nicht für angebracht. Bedenken Sie, es könnten ja auch bei einer Nachzahlung noch Zinsen hinzu- kommen. Mit freundlichen Grüßen.
miraam 21.03.2009 | 11:40
Hallo Schiko, ich habe alles nachgeprüft, es wird wirklich nichts abgezogen. Andererseits habe ich aber wirklich alles sehr ordnungsgemäß gemeldet, sowohl der Krankenkasse als auch meinem Arbeitgeber, der die Betriebsrente auszahlt. Also, muß ich doch zunächst mal davon ausgehen, daß alles ordnungsgemäß läuft. Werde mich zunächst mal still verhalten und wenn eine Nachzahlung detailliert nachweisen, daß ich mich völlig korrekt verhalten habe. Wegen einer evtl. Nachzahlung werde ich dann versuchen, auf dem Kulanzweg etwas zu erreichen. Übrigens, habe mit meiner Krankheit genug zu tun und meine Pflicht erfüllt. Soll ich jetzt der Krankenkasse noch die Säue in den Stall treiben? Grüße
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