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Experten-Antwort

Rentenanspruch durch freiwillige Beiträge erhöhen

von Rainer B.07.09.2016 | 14:28
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10 Antworten

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Hallo, ist es möglich, als pflichtversicherter Arbeitnehmer, zusätzlich in die gesetzliche Rentenkasse freiwillig Beiträge zu zahlen um später seinen Rentenanspruch zu erhöhen? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rainer B.,

für Monate, in denen eine Pflichtversicherung bestand, können Sie keine freiwilligen Beiträge entrichten.

Ich weise aber darauf hin, dass in bestimmten Fällen (Nach-)Zahlungsmöglichkeiten bestehen, z.B.:

Für Zeiten einer schulischen Ausbildung nach dem vollendeten 16. Lebensjahr können Sie ggf. freiwillige Beiträge nachzahlen. Dies setzt u.a. voraus, dass Sie noch nicht 45 Jahre alt sind.

Sollten Sie beabsichtigen vorzeitig eine Altersrente zu beanspruchen und deshalb "Rentenabschläge" erwarten, können Sie grds. ab Vollendung des 55. Lebensjahres durch eine Beitragszahlung die Rentenabschläge ganz oder teilweise ausgleichen.

Sollten Sie geschieden sein und aufgrund eines Versorgungsausgleichs Ihre Rente um Abschläge vermindert sein, können diese Abschläge ebenfalls ausgeglichen werden.

Daneben gibt es weitere Vorschriften, die eine Nachzahlung zulassen - allerdings kommen diese Fälle vergleichsweise selten vor. Ob und welche Zahlungsmöglichkeiten für Sie bestehen und zu den Auswirkungen in der Rentenversicherung, informiert Sie eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

****am 07.09.2016 | 15:14
Hallo Rainer B. in der gesetzl. RV gibt es aktuell für Personen, die wegen lfd. Pflichtversicherung nicht berechtigt sind freiwillige Beiträge zu zahlen, nur eine legale Möglichkeit die spätere Altersrente zu erhöhen. Dies geht nur über den §187a SGB 6 " Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters". Diese Zahlung ist akt. ab Vollendung des 55Lj. möglich. Am besten lassen sie sich dazu in der nächsten Beratungsstelle beraten und beantragen dort auch die erforderlichen Rentenauskunft.
Upsalaam 07.09.2016 | 14:45
Nein - das ist leider nicht möglich. Wenn Sie pflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung sind so schließt dies die Berechtigung zur Zahlung von freiwilligen Beiträgen grundsätzlich aus.
Silke S.am 07.09.2016 | 15:31
Nachtrag: Bei der geplanten und noch vor der nächsten BTagswahl zu verabschiedenen Rentenreform, bei denen Themen, wie z.b. - Flexirente - Einzahlung von Abschlagsausgleichszahlungen ab dem 50. Lebensjahr (bisher 55. Lj) - Ausweitung der Versicherungspflicht von selbständig Tätigen - Renten(rechts)Angleichung Ost/West neu geregelt werden sollen, gibt es auch ein Papier, dass sich mit der Frage beschäftigt, ob Versicherte freiwillig neben den Pflichtbeiträgen auch einzahlen dürfen. So etwas ähnliches gab es auch mal in der Vergangenheit und nannte sich 'Höherversicherung'. Daher am besten die aktuelle Medienlandschaft (weiter) verfolgen, ob sich diesbezüglich von Zahlung von freiwilligen Beiträge neben Pflichtbeiträge eine Änderung ergibt. Sobald eine Änderung des Rentenrechts erfolgt, werden Sie es auch dem hiesigen Magazin entnehmen können: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Konrad Schießlam 07.09.2016 | 16:29
Diese, immer wieder auftauchende Frage wundert mich überhaupt nicht, Bis heute wurde der Ansicht von Dr. Wagenknecht-geäußert in der Talksendung bei Illner am 28.4.16 nicht widersprochen. Sie sagte: Wen heute ein Arbeitnehmer freiwillig monatlich 35 Euro in die Gesetzliche einzahlt bekommt er zusätzlich 150 Euro später mehr Rente. Davon abgesehen, das dies gar nicht möglich ist, der genannte Betrag ist viel zu gering. Bedenkt man, für 30,45 Rente eines Jahres sind derzeit 36267 Euro x 18,70% 6781,93 Bei- trag nötig Weder Frau Illner, noch die 3 Anwesenden Teilnehmer widersprachen dieser Ansicht. MfG.
senf-dazuam 07.09.2016 | 16:39
Ist zwar ein wenig neben dem eigentlichen Thema, geht aber folgendermaßen: Monatlich 35 Euro, macht im Jahr 420, das sind derzeit 0,0115 EP. Das über (sagen wir mal) 40 Jahre macht dann 0,4600 EP. Diese ergeben derzeit eine monatliche Rente von 14 Euro, macht im Jahr sogar 168 Euro. Man muss die Zahlen nur passend drehen ... Und was die Gesetzesvorhaben angeht, da gab es sogar den Ansatz, dass der Arbeitgeberanteil auch über den hälftigen Betrag hinausgehen könne ... Aber das sind alles ungelegte Eier. Hier sind entweder (passiv) die Gesetzgebung zu beobachten oder (aktiv) alle erreichbaren Parlamentarier vom gewünschten Ziel zu überzeugen. Viel Vergnügen!
Ketchup-Presseam 07.09.2016 | 17:08
Zitat von senf-dazu anzeigenausblenden
Mal abgesehen davon, dass die Rechnung falsch ist,** macht es wirklich keinen Sinn bei dieser Ursprungs-Fragestellung und der jetzigen Rechtslage über mögliche Entgeltpunkte und irgendwelchen Beiträge, die irgendwann mal irgendwo irgendwer in einer Talkshow von sich gegeben hat, zu diskutieren. **Die Entgeltpunkte von freiwilligen Beiträgen werden ermittelt, in dem die Berechnungsgrundlage durch den Wert der Anlage 1 geteilt wird. Bei 35,- EUR Einzahlung beläuft sich die Berechnungsgrundlage nicht auf 35,- EUR, sondern 187,16 EUR. Das ergibt sich aus: Höhe des freiwilligen Beitrages geteilt durch den Beitragssatz geteilt durch den Durchschnittswert aller Versicherten . Daraus folgt an diesem Beispiel (Jahr 2016) 35,- / 0,187 = 187,16 EUR (= Bemessungsgrundlage) Für das ganze Jahr angenommen = * 12 = 2.245,92 EUR / 36.269 EUR (vorl. Durchschnitt 2016) = 0,0619 EP (und nicht 0,0115 EP ).
Konrad Schießlam 07.09.2016 | 18:31
Ist natürlich klar, die Rente, auch eine Erhöhung, bezieht sich immer auf das Monat. M fG.
W*lfgangam 07.09.2016 | 20:08
...wohl daher, weil die genauso viel von Rentenrecht verstehen, wie die Wagenknecht - von daher war es besser, einfach mal den 'Nuhr' zu machen/“wenn man nichts davon versteht, einfach mal die Schnauze halten“... ;-)
KSCam 07.09.2016 | 22:20
Wäre in der Talkrunde auch nur einer gesessen, der das Rentenrecht kennt, hätte er Frau Wagenknecht geantworten, dass man aus heutiger Sicht gar nicht monatlich 35 € einzahlen kann. Der Mindestbeitrag liegt bekanntlich bei 84,15 €. Ohne den Beitrag bei Frau Illner gesehen zu haben, liegt die Vermutung nahe, dass ein Politiker - ohne Detailkenntnisse zu haben - losgeplappert hat und keiner widersprechen hat, weil auch kein anderer in der Runde ne Ahnung von Rente hatte. Ist doch wie im Forum: auch da darf man seinen Müll loswerden auch wenn man nichts von der Sache versteht, gell.....:) Ich kann auch behauten dass man nur mit Minijobs auf 1000 € Rente kommen kann, man muss dafür halt ca 250 Jahre einzahlen.
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