Hallo Neumann,
ich kann mich den Ausführungen von Marie M. anschließen.
Ich gehe davon aus, dass Sie bei der Scheidung Anrechte von Ihrem früheren Ehemann übertragen bekommen haben.
Daraus erhalten Sie aber erst Leistungen, wenn Sie selber einen Rentenanspruch haben. Der Zahlbetrag Ihrer Rente erhöht sich dann um die übertragenen Anrechte.
Da sich aus den übertragenen Anrechten auch Wartezeit-Monate errechnen, erfüllen Sie eventuell früher die Voraussetzungen für eine Rente.
Sie können bei Ihrem Rentenversicherungsträger eine Rentenauskunft anfordern. Damit können Sie feststellen, ab wann Sie in Rente gehen können und wie der Versorgungsausgleich diese Rente erhöht.