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Experten-Antwort

Rentenanspruch vom Ex -Ehemann

von Neumann04.10.2015 | 14:00
4033 Ansichten
2 Antworten

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Ab wann habe ich Anspruch auf die Rente meines Ex- Ehemannes nach 35 Jahren Ehe?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Neumann,

ich kann mich den Ausführungen von Marie M. anschließen.

Ich gehe davon aus, dass Sie bei der Scheidung Anrechte von Ihrem früheren Ehemann übertragen bekommen haben.

Daraus erhalten Sie aber erst Leistungen, wenn Sie selber einen Rentenanspruch haben. Der Zahlbetrag Ihrer Rente erhöht sich dann um die übertragenen Anrechte.

Da sich aus den übertragenen Anrechten auch Wartezeit-Monate errechnen, erfüllen Sie eventuell früher die Voraussetzungen für eine Rente.

Sie können bei Ihrem Rentenversicherungsträger eine Rentenauskunft anfordern. Damit können Sie feststellen, ab wann Sie in Rente gehen können und wie der Versorgungsausgleich diese Rente erhöht.

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1 Antworten

Marie M.am 04.10.2015 | 16:24
Sie können nur Anspruch auf eigene Versichertenrente oder Rente wegen Todes geltend machen - nicht aber "die Rente [Ihres] Ex-Ehemannes". Nur Ihr Ex-Ehemann hat einen Anspruch auf seine eigene Rente. Sollten Sie hier mit "Rente meines Ex--Ehemannes" den Zuschlag aus dem Versorgungsausgleich meinen, dann dann sollten Sie sich mal eine Rentenauskunft anfordern (wenn Sie Ihnen nicht gar schon vorliegt). Da sehen Sie wann SIE eine Rente beanspruchen können und wie der Versorgungsausgleich sich auf IHRE Rentenhöhe auswirkt.
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