Da der Rentenberechtigte aufgrund seiner eingeschränkten Geschäftsfähigkeit keinen Rentenantrag stellen kann,
wäre es sinnvoll die Vormundschaft für den Rentenberechtigten zu beantragen.
Die Hinterbliebenenrente kann max. für 12 Kalendermonate nach der Rentenantragsstellung rückwirkend geleistet werden.