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Experten-Antwort

Rentenantrag

von Mitleser31.05.2017 | 14:05
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10 Antworten

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Von einer Bekannten ist die Tante vor zwei Monaten bei einem Autounfall ums Leben gekommen. Der Onkel liegt seit dem im Koma; Ausgang leider ungewiss. Wie bzw. wer kann nun den fälligen Witwenrentenantrag für den Onkel stellen? Müssen da die Kinder des Ehepaares beim Amtsgericht so ne Art Vormundschaft für den im Koma liegenden Onkel beantragen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Da der Rentenberechtigte aufgrund seiner eingeschränkten Geschäftsfähigkeit keinen Rentenantrag stellen kann,

wäre es sinnvoll die Vormundschaft für den Rentenberechtigten zu beantragen.

Die Hinterbliebenenrente kann max. für 12 Kalendermonate nach der Rentenantragsstellung rückwirkend geleistet werden.

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9 Antworten

Mondkindam 31.05.2017 | 14:32
Ist eine Vorsorgevollmacht vorhanden? Die sollte für die Antragstellung ausreichend sein.
Die Farbe Schwarzam 31.05.2017 | 14:37
Zitat von Mitleser anzeigenausblenden
Zur Beruhigung zunächst: Termindruck gibt es nicht, die Rente kann bis zu einem Jahr rückwirkend beantragt werden. Und sollte keine Vorsorgevollmacht vorhanden sein, wäre die Beantragung einer vorübergehenden Vormundschaft gar nicht mal so verkehrt.
Mitleseram 31.05.2017 | 14:47
Leider besteht keine Vorsorgevollmacht...
****am 31.05.2017 | 15:09
Hallo Mitleser, wenn nicht schon zwischenzeitlich vom zuständigen Vormundschaftsgericht von Amts wegen ein Betreuer eingesetzt wurde (auf Antrag der behandelnden Ärzte des Krankenhauses) können natürlich die Kinder die Vormundschaft/ Betreuung beantragen und anschließend die Witwerrente beantragen.
Mitleseram 01.06.2017 | 11:05
Vielen Dank erstmals für Eure Hilfe. Was ich allerdings gestern noch nicht wusste, ist, dass der Onkel am Montag ebenfalls verstorben ist. Eigentlich hätte er doch für die rund zwei Monate einen Witwenrentenanspruch gehabt, den er nun leider nicht mehr realisieren kann. Können die Erben bzw. Kinder nachträglich noch irgendwie beantragen, dass der verstorbene Vater noch ein paar EUR Witwerrente von der Mutter bekommt?
-am 01.06.2017 | 12:48
Zitat von Mitleser anzeigenausblenden
In diesem Fall greift die Sonderrechtsnachfolge gem. § 56 SGB I. Die Sonderrechtsnachfolge ist an besondere Voraussetzungen geknüpft: Fällige Ansprüche auf laufende Geldleistungen stehen beim Tod des Berechtigten nacheinander 1. dem Ehegatten, 1a. dem Lebenspartner, 2. den Kindern, 3. den Eltern, 4. dem Haushaltsführer zu, wenn diese mit dem Berechtigten zur Zeit seines Todes in einem gemeinsamen Haushalt gelebt haben oder von ihm wesentlich unterhalten worden sind. Mehreren Personen einer Gruppe stehen die Ansprüche zu gleichen Teilen zu. Haushaltsführer im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 4 ist derjenige Verwandte oder Verschwägerte, der an Stelle des verstorbenen oder geschiedenen oder an der Führung des Haushalts aus gesundheitlichen Gründen dauernd gehinderten Ehegatten oder Lebenspartners den Haushalt des Berechtigten mindestens ein Jahr lang vor dessen Tod geführt hat und von diesem überwiegend unterhalten worden ist.
=//=am 01.06.2017 | 11:32
Der verstorbene Vater bekommt natürlich keine Witwenrente mehr. :( Die Erben können unter Vorlage des Erbscheins die Witwenrente beantragen und auch die Rente (sog. Sterbevierteljahr) für die Zeit bis zum Ende des Todesmonats des Vaters erhalten. Sind mehrere Erben vorhanden, empfiehlt es sich, EINEN unter Vorlage einer Vollmacht der anderen Erben zur Erledigung/Antragstellung zu beauftragen.
Dieter Schmidam 06.06.2017 | 14:11
Vor meinem Rentenbeginn gehe ich noch 3,5 Monate in Urlaub/Überstunden abfeiern. Kann ich denn schon 4 Monate vor Rentenbeginn einen Antrag stellen?
W*lfgangam 06.06.2017 | 21:24
Hallo Dieter Schmidt, unter eine Frage/Beitrag stellt man üblicherweise keine neue Frage zu anderem Sachverhalt, dafür gibt es die Möglichkeit eine neues Thema/neue Frage zu erstellen/oben links über dem ersten Forenbeitrag "neues Thema eröffnen“: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Fürs nächste mal bitte merken, trotzdem eine kurze Antwort: Ja, Sie können natürlich bis zu 6 Monaten vorher und zulässigerweise Ihren Rentenantrag stellen. Gerade wenn persönliche Umstände (bin im Langzeiturlaub) ist das kein Problem - sorgen Sie nur dafür, dass auch Ihre örtliche Beratungsstelle noch rechtzeitig einen Termin frei hat/kontaktieren Sie die frühzeitig, denn ortsüblich kann der Terminvorlauf schon 2-3+ Monate betragen. Gruß w.
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