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Experten-Antwort

Rentenantrag ab wann?

von andreas Ambrosi23.01.2014 | 20:09
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ich bin Jahrgang 04.1951 bekomme Grundsicherung nach SGB 12 bin zu 80%-G- schwerbehindert.Habe 2011 eine kontenprüfung machen lassen da ich zu den 35 jahren noch 43 monate fehlzeiten hatte.Nach der kontenprüfung waren es noch 24 Monate ,habe 2012 und 2013 Freiwillige Beiträge bezahlt also 24 Monate und die 35 Jahre sind erfüllt .Soll ich die freiwilligen Beiträge weider zahlen bis ich 63 bin?Und ab wann Rentenantrag? Und sinnvoll abwarten bis 01.07.2014 wegen eventuellen Verbesserungen der erwebsunfähigkeits rente.Mfg. Ambrosi

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo andreas Ambrosi,

aus Ihren Angaben können wir entnehmen dass:

1. Sie im April 2014 das 63. Lebensjahr vollenden

2. Schwerbehinderung vorliegt (GdB 80) und

3. die Wartezeit von 35 Jahren am 31.12.2013 bereits erfüllt ist.

Unter Berücksichtigung dieser Tatsachen können Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab dem 01.05.2014 abschlagfrei in Anspruch nehmen, wenn der Rentenantrag rechtzeitig gestellt wird.

Wir empfehlen Ihnen daher, einen Beratungstermin (gegebenenfalls zur Rentenantragstellung) in einer Beratungsstelle der DRV zu vereinbaren.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Frisselam 23.01.2014 | 20:12
Auf jeden Fall abwarten bis Sommer 2014 - das bringt zwischen 40 und 120 Euro Netto.
W*lfgangam 23.01.2014 | 20:29
]Hallo andreas Ambrosi, Sie bekommen Grundsicherung und zahlen SELBST freiwillige Beiträge, um einen früheren Rentenanspruch zu erreichen/die Leistungen der Grundsicherung ab Rentenbeginn zu mindern, dieses 'Amt' von der (weiteren) Zahlungspflicht zu entbinden? Normal zahlt das Sozialamt/Grundsicherung die Beiträge (wenn es sich rechnet), um die späteren staatlichen Zuschüsse zu reduzieren ...denke, so wird es wohl/vielleicht auch bei Ihnen sein. Nachdem die 35 Jahre voll sind, macht hier jeder weitere freiwillige Beitrag keinen Sinn mehr, Ziel erreicht (35 Jahre), die Rendite für weitere Beiträge ist mau. Zur Frage Rentenantrag, 01.05. oder 01.07. (im Hinblick auf die Neuregelungen). Sie haben JETZT schon als Schwerbehinderte ab 63 keinen Rentenabschlag, ab 01.07. wird es nicht besser werden. (@Frissel: Sie beschäftigen sich besser mal mit den Voraussetzungen/den Abschlägen für die diversen Rentenarten ;-) andreas Ambrosi, sollten Sie die Beiträge im Lastschriftverfahren abbuchen lassen, stornieren Sie das. Gehen Sie morgen in die nächste erreichbare Beratungsstelle (Rathaus oder DRV), informieren Sie sich, machen Sie umgehend einen Termin für den Rentenantrag ab 01.05. ! Gruß w.
Frisselam 23.01.2014 | 20:41
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Hallo andreas Ambrosi, Sie bekommen Grundsicherung und zahlen SELBST freiwillige Beiträge, um einen früheren Rentenanspruch zu erreichen/die Leistungen der Grundsicherung ab Rentenbeginn zu mindern, dieses 'Amt' von der (weiteren) Zahlungspflicht zu entbinden? Normal zahlt das Sozialamt/Grundsicherung die Beiträge (wenn es sich rechnet), um die späteren staatlichen Zuschüsse zu reduzieren ...denke, so wird es wohl/vielleicht auch bei Ihnen sein. Nachdem die 35 Jahre voll sind, macht hier jeder weitere freiwillige Beitrag keinen Sinn mehr, Ziel erreicht (35 Jahre), die Rendite für weitere Beiträge ist mau. Zur Frage Rentenantrag, 01.05. oder 01.07. (im Hinblick auf die Neuregelungen). Sie haben JETZT schon als Schwerbehinderte ab 63 keinen Rentenabschlag, ab 01.07. wird es nicht besser werden. (@Frissel: Sie beschäftigen sich besser mal mit den Voraussetzungen/den Abschlägen für die diversen Rentenarten ;-) andreas Ambrosi, sollten Sie die Beiträge im Lastschriftverfahren abbuchen lassen, stornieren Sie das. Gehen Sie morgen in die nächste erreichbare Beratungsstelle (Rathaus oder DRV), informieren Sie sich, machen Sie umgehend einen Termin für den Rentenantrag ab 01.05. ! Gruß w.
Jahrgang 1951 hat keine Abschläge. Insofern sind 100 Euro Netto möglich. Nur nicht bei ungelernten Klappskallis die nichts eingezahlt haben, solls auch geben. Ich war in Konstanz (Eliteschule).
GroKoam 23.01.2014 | 21:07
Zitat von Frissel anzeigenausblenden
]Hallo andreas Ambrosi, Sie bekommen Grundsicherung und zahlen SELBST freiwillige Beiträge, um einen früheren Rentenanspruch zu erreichen/die Leistungen der Grundsicherung ab Rentenbeginn zu mindern, dieses 'Amt' von der (weiteren) Zahlungspflicht zu entbinden? Normal zahlt das Sozialamt/Grundsicherung die Beiträge (wenn es sich rechnet), um die späteren staatlichen Zuschüsse zu reduzieren ...denke, so wird es wohl/vielleicht auch bei Ihnen sein. Nachdem die 35 Jahre voll sind, macht hier jeder weitere freiwillige Beitrag keinen Sinn mehr, Ziel erreicht (35 Jahre), die Rendite für weitere Beiträge ist mau. Zur Frage Rentenantrag, 01.05. oder 01.07. (im Hinblick auf die Neuregelungen). Sie haben JETZT schon als Schwerbehinderte ab 63 keinen Rentenabschlag, ab 01.07. wird es nicht besser werden. (@Frissel: Sie beschäftigen sich besser mal mit den Voraussetzungen/den Abschlägen für die diversen Rentenarten ;-) andreas Ambrosi, sollten Sie die Beiträge im Lastschriftverfahren abbuchen lassen, stornieren Sie das. Gehen Sie morgen in die nächste erreichbare Beratungsstelle (Rathaus oder DRV), informieren Sie sich, machen Sie umgehend einen Termin für den Rentenantrag ab 01.05. ! Gruß w.
Jahrgang 1951 hat keine Abschläge. Insofern sind 100 Euro Netto möglich. Nur nicht bei ungelernten Klappskallis die nichts eingezahlt haben, solls auch geben. Ich war in Konstanz (Eliteschule).
Apfelbaumschule?
Michlam 23.01.2014 | 21:01
Zitat von Frissel anzeigenausblenden
]Hallo andreas Ambrosi, Sie bekommen Grundsicherung und zahlen SELBST freiwillige Beiträge, um einen früheren Rentenanspruch zu erreichen/die Leistungen der Grundsicherung ab Rentenbeginn zu mindern, dieses 'Amt' von der (weiteren) Zahlungspflicht zu entbinden? Normal zahlt das Sozialamt/Grundsicherung die Beiträge (wenn es sich rechnet), um die späteren staatlichen Zuschüsse zu reduzieren ...denke, so wird es wohl/vielleicht auch bei Ihnen sein. Nachdem die 35 Jahre voll sind, macht hier jeder weitere freiwillige Beitrag keinen Sinn mehr, Ziel erreicht (35 Jahre), die Rendite für weitere Beiträge ist mau. Zur Frage Rentenantrag, 01.05. oder 01.07. (im Hinblick auf die Neuregelungen). Sie haben JETZT schon als Schwerbehinderte ab 63 keinen Rentenabschlag, ab 01.07. wird es nicht besser werden. (@Frissel: Sie beschäftigen sich besser mal mit den Voraussetzungen/den Abschlägen für die diversen Rentenarten ;-) andreas Ambrosi, sollten Sie die Beiträge im Lastschriftverfahren abbuchen lassen, stornieren Sie das. Gehen Sie morgen in die nächste erreichbare Beratungsstelle (Rathaus oder DRV), informieren Sie sich, machen Sie umgehend einen Termin für den Rentenantrag ab 01.05. ! Gruß w.
Jahrgang 1951 hat keine Abschläge. Insofern sind 100 Euro Netto möglich. Nur nicht bei ungelernten Klappskallis die nichts eingezahlt haben, solls auch geben. Ich war in Konstanz (Eliteschule).
@Frissel welche Eliteschule in Konstanz? Ich kann nur den Kopf schütteln und mache den PC jetzt aus, sonst bekomme ich einen Lachkrampf! Gute Nacht!
Frisselam 23.01.2014 | 22:04
Zitat von GroKo anzeigenausblenden
Hallo andreas Ambrosi, Sie bekommen Grundsicherung und zahlen SELBST freiwillige Beiträge, um einen früheren Rentenanspruch zu erreichen/die Leistungen der Grundsicherung ab Rentenbeginn zu mindern, dieses 'Amt' von der (weiteren) Zahlungspflicht zu entbinden? Normal zahlt das Sozialamt/Grundsicherung die Beiträge (wenn es sich rechnet), um die späteren staatlichen Zuschüsse zu reduzieren ...denke, so wird es wohl/vielleicht auch bei Ihnen sein. Nachdem die 35 Jahre voll sind, macht hier jeder weitere freiwillige Beitrag keinen Sinn mehr, Ziel erreicht (35 Jahre), die Rendite für weitere Beiträge ist mau. Zur Frage Rentenantrag, 01.05. oder 01.07. (im Hinblick auf die Neuregelungen). Sie haben JETZT schon als Schwerbehinderte ab 63 keinen Rentenabschlag, ab 01.07. wird es nicht besser werden. (@Frissel: Sie beschäftigen sich besser mal mit den Voraussetzungen/den Abschlägen für die diversen Rentenarten ;-) andreas Ambrosi, sollten Sie die Beiträge im Lastschriftverfahren abbuchen lassen, stornieren Sie das. Gehen Sie morgen in die nächste erreichbare Beratungsstelle (Rathaus oder DRV), informieren Sie sich, machen Sie umgehend einen Termin für den Rentenantrag ab 01.05. ! Gruß w.
Jahrgang 1951 hat keine Abschläge. Insofern sind 100 Euro Netto möglich. Nur nicht bei ungelernten Klappskallis die nichts eingezahlt haben, solls auch geben. Ich war in Konstanz (Eliteschule).
Apfelbaumschule?
GroKo.. Hihi.. :-)
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