Hallo andreas Ambrosi,
aus Ihren Angaben können wir entnehmen dass:
1. Sie im April 2014 das 63. Lebensjahr vollenden
2. Schwerbehinderung vorliegt (GdB 80) und
3. die Wartezeit von 35 Jahren am 31.12.2013 bereits erfüllt ist.
Unter Berücksichtigung dieser Tatsachen können Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab dem 01.05.2014 abschlagfrei in Anspruch nehmen, wenn der Rentenantrag rechtzeitig gestellt wird.
Wir empfehlen Ihnen daher, einen Beratungstermin (gegebenenfalls zur Rentenantragstellung) in einer Beratungsstelle der DRV zu vereinbaren.