Wie „-/-„ bereits ausgeführt hat, können Sie die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erst mit 65 Jahren erhalten.
Die Regelaltersrente kann erst mit Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze (65 Jahre + X Monate) bewilligt werden. Hier spielen die 45 Arbeitsjahre, die Sie bereits vorher zurückgelegt haben, leider keine Rolle.
Wenn Sie bereits mit 63 Jahren eine Altersrente beanspruchen wollen (Altersrente für langjährig Versicherte, Altersrente nach Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeitarbeit), haben Sie bei dieser Rente Abschläge in Kauf zu nehmen, die auch mit 65 Jahren nicht zurückgenommen werden. Ein Wechsel von einer Altersrente in eine andere Altersrente wurde vom Gesetzgeber ausgeschlossen. Lediglich Entgeltpunkte, die Sie während eines Teilrentenbezuges aus in dieser Zeit gezahlten Beiträgen erwerben, werden mit anderen Abschlägen oder ohne Abschläge – abhängig vom Lebensalter bei Berechnung der Vollrente – berücksichtigt.
Sind Sie schwerbehindert können Sie - Jahrgang 1950 - die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit 63 ohne Abschläge in Anspruch nehmen. Diese Rente können Sie auch als Teilrente erhalten. Beiträge, die Sie während des Teilrentenbezuges zahlen, erhöhen bei Aufgabe der Beschäftigung die Vollrente.