Schade hat es fast vollständig zusammengefasst: ab 60 kann es für Sie nur eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen geben. Voraussetzung wäre neben der mindestens 35-jährigen Wartezeit auch das Vorliegen eines GdB von mindestens 50 vom Hundert, aber auch Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit seitens des Rententrägers könnten festgestellt werden.
Kleiner Trost am Rande: spätestens mit 63 können Sie nahtlos vom Arbeitsleben in die Rente wechseln.