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Rentenantritt mit 60

von Klaus Hager08.02.2009 | 11:10
1274 Ansichten
4 Antworten

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Hallo,bin am 04.12.1949 geb. und möchte gerne mit 60 in Rente, bin seit dem 01.04.1964 ununterbrochen im Arbeitsleben. Ist das ohne Abzüge möglich? Habe 20 % auf Arthrose. Danke Mfg Klaus Hager

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Schade hat es fast vollständig zusammengefasst: ab 60 kann es für Sie nur eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen geben. Voraussetzung wäre neben der mindestens 35-jährigen Wartezeit auch das Vorliegen eines GdB von mindestens 50 vom Hundert, aber auch Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit seitens des Rententrägers könnten festgestellt werden.

Kleiner Trost am Rande: spätestens mit 63 können Sie nahtlos vom Arbeitsleben in die Rente wechseln.

3 Antworten

Gerhardam 08.02.2009 | 11:35
Nein, das ist nicht möglich! Ihre %uale Behinderung hat gar keinen Einfluss auf den Rentenbeginn und auch die Rente als solche! Mit mind. 50% könnten Sie alenfalls mit 63+ in Rente gehen. Selbst eine Rente wg. Arbeitslosigkeit scheidet aus, da Sie ja wohl nicht am 1.1.2004 Arbeitslos gemeldet waren! Gruß Gerhard
Chrisam 08.02.2009 | 11:37
Das wird ohne Abschläge erst mit 65 Jahren und 3 Monaten möglich sein.
Schadeam 08.02.2009 | 13:49
kleine Korrektur zu den bisherigen Beiträgen. laut Fragestellung liegen im März 2009 45 Arbeitsjahre vor - somit wäre die Rente bei Beginn mit 65 abschlagsfrei und nicht erst 3 Monate später. Bei 50 % Schwerbehinderung ist beim Jahrgang 49 die AR für Schwerbehindert mit 10,8% Abschlag möglich und mit 63 abschlagsfrei. Die bisherigen 20% nützen rententechnisch gar nichts, d.h. momantan kann man nicht davon ausgehen, dass die Rente mit 60 möglich ist. Lieber Klaus, fordern Sie sich doch eine aktuelle Rentenauskunft an, da stehen alle Rentenarten drin und Sie können durch einfaches Lesen (oder nachfragen bei einer Beratungsstelle) "Ihren Rentenbeginn" erfahren....
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