Die erstmalige laufende Rentenzahlung ist abhängig von der Erstellung des Rentenbescheides und wird dann am jeweiligen Monatsende ausgezahlt. Die entstehende Rentennachzahlung wird wegen des Bezuges von Arbeitslosengeld II vorläufig einbehalten und nach Eingang des vollständigen Erstattungsanspruches des Sozialleistungsträgers abgerechnet und ausgezahlt.
Die genauen Daten entnehmen Sie dann Ihrem Rentenbescheid.