Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rentenbeginn 1.8.17 - wann kommt dann die erste Zahlung?

von Fobi21.09.2017 | 12:01
1109 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich sollte jetzt der DRV meinen Rententenbeginn mitteilen, da sie volle EMR festgestellt haben. Ich habe mich für dieses Jahr den 1.8.17 entschieden. Wann bekomme ich da eigentlich die erste Zahlung. Bekomme noch bis 30.9.17 ALG2 Danke un Gruß

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die erstmalige laufende Rentenzahlung ist abhängig von der Erstellung des Rentenbescheides und wird dann am jeweiligen Monatsende ausgezahlt. Die entstehende Rentennachzahlung wird wegen des Bezuges von Arbeitslosengeld II vorläufig einbehalten und nach Eingang des vollständigen Erstattungsanspruches des Sozialleistungsträgers abgerechnet und ausgezahlt.

Die genauen Daten entnehmen Sie dann Ihrem Rentenbescheid.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

=//=am 21.09.2017 | 12:40
Na ja, erst einmal muss die DRV ja den Rentenbescheid erteilen. Zum 30.09. klappt das bestimmt nicht mehr. Wenn die laufende Zahlung bei Bescheidserteilung der November (Ende des Monats Auszahlung) ist, ergibt sich für die Monate August - Oktober eine Nachzahlung, die wegen des Erstattungsanspruches der AfA einbehalten wird. Je nachdem wie schnell die AfA den Erstattungsanspruch geltend macht, wird der Restbetrag ab 01.10.2017 an Sie als Einmalzahlung überwiesen. Sie sollten noch solange Geduld haben.
=//=am 21.09.2017 | 12:49
Sorry, ich meinte natürlich ALG II und das Jobcenter. Dass man beim Antworten nicht gleichzeitig auch die Frage mitlesen kann, finde ich nicht mehr sehr geschickt!
Marmeladeam 22.09.2017 | 07:38
Seit wann hat man denn bei einer Erwerbsminderungsrente die Möglichkeit den Rentenbeginn selbst festzulegen? Ist da etwas an mir vorbeigegangen?
W*lfgangam 21.09.2017 | 22:20
Tipp: machen Sie beim 'Zitieren' ein neues Tab-Fenster (FF), eine neue Registerkarte (IE) auf und Sie können problemlos hin und her switchen, ohne den Inhalt der Ausgangsfrage und alle bisherigen Antworten dazu zu 'verlieren' Gruß w.
=//=am 22.09.2017 | 12:58
Ich kenne das eigentlich nur von der DRV Bund - wenn ein Reha-Antrag umgedeutet wird. Ob einige (nicht alle) der Regionalträger dies auch so handhaben, entzieht sich meiner Kenntnis.
=//=am 25.09.2017 | 10:26
Sorry, ich meinte natürlich ALG II und das Jobcenter. Dass man beim Antworten nicht gleichzeitig auch die Frage mitlesen kann, finde ich nicht mehr sehr geschickt!
Tipp: machen Sie beim 'Zitieren' ein neues Tab-Fenster (FF), eine neue Registerkarte (IE) auf und Sie können problemlos hin und her switchen, ohne den Inhalt der Ausgangsfrage und alle bisherigen Antworten dazu zu 'verlieren' Gruß w.
Ja, eine gute Idee. :-) Danke.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026