Hallo,
ich habe eine Frage zum Rentenbeginn.
Eine Mitarbeiterin ist im Februar 1950 geboren und bei uns seit dem November 1989 beschäftigt.
Sie beabsichtigt ab dem 01.11.2009 in Altersteilzeit zu gehen. Die Laufzeit würde 64 Monate betragen.
Gemäß Rentenbeginnrechner auf Ihrer Seite kann sie die Altersrente für Frauen in Anspruch nehmen. Habe ich das richtig verstanden, dass sie dann ab dem
01.03.2015 (65. Lebensjahr vollendet)
ungekürzt in Rente gehen kann? Oder muß sie bis zum 01.07.2015 arbeiten um ungekürzt in Rente gehen zu können?
Brauchen Sie noch irgendwelche anderen Angaben von mir?
Vielen Dank erst einmal
Diana Zühlke