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Rentenbeginn

von Zühlke30.06.2009 | 10:29
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3 Antworten
Hallo, ich habe eine Frage zum Rentenbeginn. Eine Mitarbeiterin ist im Februar 1950 geboren und bei uns seit dem November 1989 beschäftigt. Sie beabsichtigt ab dem 01.11.2009 in Altersteilzeit zu gehen. Die Laufzeit würde 64 Monate betragen. Gemäß Rentenbeginnrechner auf Ihrer Seite kann sie die Altersrente für Frauen in Anspruch nehmen. Habe ich das richtig verstanden, dass sie dann ab dem 01.03.2015 (65. Lebensjahr vollendet) ungekürzt in Rente gehen kann? Oder muß sie bis zum 01.07.2015 arbeiten um ungekürzt in Rente gehen zu können? Brauchen Sie noch irgendwelche anderen Angaben von mir? Vielen Dank erst einmal Diana Zühlke

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 30.06.2009 | 11:04

Ich meinte damit, dass wenn sie jetzt aufhört zu arbeiten oder AloGeld 1 bekäme, sie zum 01.03.2015 weniger Rente bekäme.

Moderatoren-Antwortam 30.06.2009 | 10:43

Ganz kurz: Sie kann zum 01.03.2015 ohne Kürzung in Rente gehen (Frauenrente) egal was sie bis dahin macht (voll arbeiten, ATZ, 400,- Job, AloGeld usw.). Aber je mehr man (Frau) arbeitet, je höher wird die rente.

1 Antworten

Zühlkeam 30.06.2009 | 10:57
Vielen Dank für die schnelle Beantwortung. Was ich aber leider noch nicht ganz verstanden habe, ist der letzte Satz: "Aber je mehr man (Frau) arbeitet, je höher wird die rente." Wenn unsere Mitarbeiterin also zum 01.03.2015 ungekürzt in Rente gehen kann, dann heißt es doch, dass sie keine Abschläge erhält. Würde denn ihre Rentenzahlung noch höher ausfallen, wenn sie bis zum Erreichen der "normalen" Regelarbeitsgrenze arbeiten würde?
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