Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rentenbeiträge bei Krankengeldbezug

von Joachim12.06.2018 | 14:56
1752 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich hatte 18 Monate Krankengeldbezug bevor meine Erwerbsminderungsrente bewilligt wurde. Zählen diese Zeiten bei der Rentenberechnung als Pflichtbeiträge? Den Antrag auf Erwerbsminderungsrente hatte ich kurz vor Auslaufen des Krankengelanspruch (18 Monate) gestellt. Wird dieser Zeitraum nicht berücksichtigt, bei der Rentenberechnung?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Joachim,

"Schorsch" und "Schröder" haben bereits den entsprechenden Hinweis gegeben bzw. die Frage zutreffend beantwortet.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

11 Antworten

Schorscham 12.06.2018 | 15:04
Schröderam 12.06.2018 | 15:31
Während des Bezuges von Krankengeld besteht in der Regel Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 3 Satz 1 Nr. 3 SGB VI), wenn zuvor zuletzt im letzten Jahr vor Beginn des Krankengeldes Rentenversicherungspflicht bestanden hat. Die aus dem Krankengeld gezahlten Rentenversicherungsbeiträge sind Pflichtbeiträge. Bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente werden allerdings nur die Pflichtbeiträge berücksichtigt, die vor Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt worden sind. Insoweit können bei Erwerbsminderungsrente regelmäßig nicht sämtliche Pflichtbeiträge aus dem Krankengeldbezug berücksichtigt werden. Dieser 'Nachteil' wird allerdings durch die sogenannte Zurechnungszeit ausgeglichen. Die Zurechnungszeit ist eine beitragsfreie Zeit, welche die Nachteile der frühzeitigen Erwerbsminderung ausgleichen soll. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2018 wird die Zurechnungszeit vom Eintritt der Erwerbsminderungsrente bis zum 62. Lebensjahr und 3 Monate angerechnet (§ 253a SGB VI).
Joachimam 12.06.2018 | 17:08
Ich hatte vor dem Krankengeldbezug 6 Monate volle Lonhfortzahlung, werden diese Monate auch nicht berücksichtigt?
W*lfgangam 12.06.2018 | 19:42
...natürlich ist auch 'Lohnfortzahlung' eine normale versicherungspflichtige Beschäftigung mit rentenerhöhenden Pflichtbeiträgen. Bis zum Beginn der EM-Rente (richtig: bis zur Festlegung des med. Rentenfalls EM) werden alle bis dahin zurückgelegten Versicherungszeiten (Beschäftigung, Lohnfortzahlung, Krankengeld) berücksichtigt und die dann folgende Zeit bis 62 + 3 (sofern Sie jünger sind) als Zurechnungszeit Renten erhöhend berücksichtigt. Wenn Ihnen der EM-Bescheid vorliegt und Sie dazu Fragen haben, lassen Sie sich in den örtlichen Beratungsstellen dazu informieren. Gruß w.
Joachimam 13.06.2018 | 15:20
Ich bin im Mai 2008 krank geworden und hatte 6 Monate Lonfortzahlung und danach 18 Monate Krankengeld. Die Rente wurde Rückwirkend zum 01.09.2009 (Antragstellung) gewährt. Die Pflichversicherungsbeiträge wurden aber nur bis zum 30.05.2008 berechnet mir Pflichtbeiträge. Danach Zurechnungszeiten (obwahl die Lohnfortzahlung bis Dezember 2008 gezahlt wurde)!
Schröderam 13.06.2018 | 15:50
Der Eintritt Ihrer Erwerbsminderung (= Leistungsfall) dürfte damit vermutlich im Mai 2008 liegen, so dass auch nur die Pflichtbeiträge bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden konnten, die vor Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt worden sind. Für die Zeit nach Eintritt der Erwerbsminderung wird die Zurechnungszeit berücksichtigt!
Joachimam 13.06.2018 | 16:47
Ist das nicht die Antragstellung der Rente, oder die erste AU?
Angelaam 13.06.2018 | 17:32
In wie vielen Foren wollen Sie JoJo 2002 noch fragen? Es wird nicht mehr Geld.
W*lfgangam 13.06.2018 | 17:28
kann das (formlose) Antragsdatum oder die erste AU oder ein Reha-Antrag oder oder Reha-Entlassungsbericht oder Tag der Untersuchung durch DRV oder Gerichtsgutachten oder Unfallereignis oder schlicht der Tod sein. Der Grund/ab wann nun voll erwerbsgemindert, für den genauen Tag ist in Ihrer Gutachtenakte festgelegt und wurde vom soz.-med. Dienst der DRV vorgeschlagen und vom entscheidenden Juristen so bestätigt. Dass die Rente erst so viel später nach dem Rentenfall begonnen hat, hängt mit der 'verspäteten' Antragsstellung nach Eintritt EM zusammen ...aber bis dahin waren Sie ja sowieso finanziell sogar wohl besser abgesichert. > Die Pflichversicherungsbeiträge wurden aber nur bis zum 30.05.2008 berechnet mir Pflichtbeiträge. Danach Zurechnungszeiten (obwahl die Lohnfortzahlung bis Dezember 2008 gezahlt wurde)! Das ist doch nun mehrfach erklärt worden: Ihr Versicherungsleben endet mit dem (rückwirkend) festgestellten Rentenfall der EM, ab Folgetag erhalten Sie die Zurechnungszeit. Die tatsächlichen Zeiten gehen nicht verloren/sind natürlich in Ihrem Rentenkonto längst 'verbucht'. Spätestens mit Erreichen der Regelaltersrente erfolgt eine komplette Neuberechnung Ihrer Rente - dann auch mit den Lohnfortzahlungs- und Krankengeldzeiten. Da die allerdings parallel zur Zurechnungszeit liegen, ist nicht gesagt, dass die einen besseren Wert haben. Auch alle alten Rentenzeiten werden unter Berücksichtigung der dann aktuellen Gesetzeslage neu bewertet. Gehen Sie daher davon aus, dass sich nur der Name der Rente ändern wird, der Betrag aber derselbe sein wird/selten eine minimal höhere Altersrente bei rauskommt. Sobald Sie Ihren ersten Altersrentenanspruch erreichen, lassen Sie eine Probeberechnung machen, dann sind Sie auf der sicheren Seite. Gruß w.
Joachimam 13.06.2018 | 19:26
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
W*lfgang schrieb

kann

das (formlose) Antragsdatum

oder die erste AU

oder ein Reha-Antrag oder

oder Reha-Entlassungsbericht

oder Tag der Untersuchung durch DRV

oder Gerichtsgutachten

oder Unfallereignis

oder schlicht der Tod sein.

Der Grund/ab wann nun voll erwerbsgemindert, für den genauen Tag ist in Ihrer Gutachtenakte festgelegt und wurde vom soz.-med. Dienst der DRV vorgeschlagen und vom entscheidenden Juristen so bestätigt. Dass die Rente erst so viel später nach dem Rentenfall begonnen hat, hängt mit der 'verspäteten' Antragsstellung nach Eintritt EM zusammen ...aber bis dahin waren Sie ja sowieso finanziell sogar wohl besser abgesichert.

> Die Pflichversicherungsbeiträge wurden aber nur bis zum 30.05.2008 berechnet mir Pflichtbeiträge. Danach Zurechnungszeiten (obwahl die Lohnfortzahlung bis Dezember 2008 gezahlt wurde)!

Das ist doch nun mehrfach erklärt worden: Ihr Versicherungsleben endet mit dem (rückwirkend) festgestellten Rentenfall der EM, ab Folgetag erhalten Sie die Zurechnungszeit. Die tatsächlichen Zeiten gehen nicht verloren/sind natürlich in Ihrem Rentenkonto längst 'verbucht'.

Spätestens mit Erreichen der Regelaltersrente erfolgt eine komplette Neuberechnung Ihrer Rente - dann auch mit den Lohnfortzahlungs- und Krankengeldzeiten. Da die allerdings parallel zur Zurechnungszeit liegen, ist nicht gesagt, dass die einen besseren Wert haben. Auch alle alten Rentenzeiten werden unter Berücksichtigung der dann aktuellen Gesetzeslage neu bewertet. Gehen Sie daher davon aus, dass sich nur der Name der Rente ändern wird, der Betrag aber derselbe sein wird/selten eine minimal höhere Altersrente bei rauskommt.

Sobald Sie Ihren ersten Altersrentenanspruch erreichen, lassen Sie eine Probeberechnung machen, dann sind Sie auf der sicheren Seite.

Gruß

w.

Ist das nicht die Antragstellung der Rente, oder die erste AU?
kann das (formlose) Antragsdatum oder die erste AU oder ein Reha-Antrag oder oder Reha-Entlassungsbericht oder Tag der Untersuchung durch DRV oder Gerichtsgutachten oder Unfallereignis oder schlicht der Tod sein. Der Grund/ab wann nun voll erwerbsgemindert, für den genauen Tag ist in Ihrer Gutachtenakte festgelegt und wurde vom soz.-med. Dienst der DRV vorgeschlagen und vom entscheidenden Juristen so bestätigt. Dass die Rente erst so viel später nach dem Rentenfall begonnen hat, hängt mit der 'verspäteten' Antragsstellung nach Eintritt EM zusammen ...aber bis dahin waren Sie ja sowieso finanziell sogar wohl besser abgesichert. > Die Pflichversicherungsbeiträge wurden aber nur bis zum 30.05.2008 berechnet mir Pflichtbeiträge. Danach Zurechnungszeiten (obwahl die Lohnfortzahlung bis Dezember 2008 gezahlt wurde)! Das ist doch nun mehrfach erklärt worden: Ihr Versicherungsleben endet mit dem (rückwirkend) festgestellten Rentenfall der EM, ab Folgetag erhalten Sie die Zurechnungszeit. Die tatsächlichen Zeiten gehen nicht verloren/sind natürlich in Ihrem Rentenkonto längst 'verbucht'. Spätestens mit Erreichen der Regelaltersrente erfolgt eine komplette Neuberechnung Ihrer Rente - dann auch mit den Lohnfortzahlungs- und Krankengeldzeiten. Da die allerdings parallel zur Zurechnungszeit liegen, ist nicht gesagt, dass die einen besseren Wert haben. Auch alle alten Rentenzeiten werden unter Berücksichtigung der dann aktuellen Gesetzeslage neu bewertet. Gehen Sie daher davon aus, dass sich nur der Name der Rente ändern wird, der Betrag aber derselbe sein wird/selten eine minimal höhere Altersrente bei rauskommt. Sobald Sie Ihren ersten Altersrentenanspruch erreichen, lassen Sie eine Probeberechnung machen, dann sind Sie auf der sicheren Seite. Gruß w.
Hallo Wolfgang, vielen danke für die ausführliche und verständlichen Ausführungen und Deine Geduld! Jetzt habe ich es verstanden!
Joachimam 13.06.2018 | 19:21
Ist das nicht die Antragstellung der Rente, oder die erste AU?
In wie vielen Foren wollen Sie JoJo 2002 noch fragen? Es wird nicht mehr Geld.
Haben Sie ein Problem? Wenn es Ihnen nicht passt, dann überspringen Sie meine Beiträge! Oder muss ich Sie um Erlaubnis bitten!?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026