Hallo Joachim,
"Schorsch" und "Schröder" haben bereits den entsprechenden Hinweis gegeben bzw. die Frage zutreffend beantwortet.
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Hallo Joachim,
"Schorsch" und "Schröder" haben bereits den entsprechenden Hinweis gegeben bzw. die Frage zutreffend beantwortet.
Hallo Wolfgang, vielen danke für die ausführliche und verständlichen Ausführungen und Deine Geduld! Jetzt habe ich es verstanden!Ist das nicht die Antragstellung der Rente, oder die erste AU?kann das (formlose) Antragsdatum oder die erste AU oder ein Reha-Antrag oder oder Reha-Entlassungsbericht oder Tag der Untersuchung durch DRV oder Gerichtsgutachten oder Unfallereignis oder schlicht der Tod sein. Der Grund/ab wann nun voll erwerbsgemindert, für den genauen Tag ist in Ihrer Gutachtenakte festgelegt und wurde vom soz.-med. Dienst der DRV vorgeschlagen und vom entscheidenden Juristen so bestätigt. Dass die Rente erst so viel später nach dem Rentenfall begonnen hat, hängt mit der 'verspäteten' Antragsstellung nach Eintritt EM zusammen ...aber bis dahin waren Sie ja sowieso finanziell sogar wohl besser abgesichert. > Die Pflichversicherungsbeiträge wurden aber nur bis zum 30.05.2008 berechnet mir Pflichtbeiträge. Danach Zurechnungszeiten (obwahl die Lohnfortzahlung bis Dezember 2008 gezahlt wurde)! Das ist doch nun mehrfach erklärt worden: Ihr Versicherungsleben endet mit dem (rückwirkend) festgestellten Rentenfall der EM, ab Folgetag erhalten Sie die Zurechnungszeit. Die tatsächlichen Zeiten gehen nicht verloren/sind natürlich in Ihrem Rentenkonto längst 'verbucht'. Spätestens mit Erreichen der Regelaltersrente erfolgt eine komplette Neuberechnung Ihrer Rente - dann auch mit den Lohnfortzahlungs- und Krankengeldzeiten. Da die allerdings parallel zur Zurechnungszeit liegen, ist nicht gesagt, dass die einen besseren Wert haben. Auch alle alten Rentenzeiten werden unter Berücksichtigung der dann aktuellen Gesetzeslage neu bewertet. Gehen Sie daher davon aus, dass sich nur der Name der Rente ändern wird, der Betrag aber derselbe sein wird/selten eine minimal höhere Altersrente bei rauskommt. Sobald Sie Ihren ersten Altersrentenanspruch erreichen, lassen Sie eine Probeberechnung machen, dann sind Sie auf der sicheren Seite. Gruß w.
Haben Sie ein Problem? Wenn es Ihnen nicht passt, dann überspringen Sie meine Beiträge! Oder muss ich Sie um Erlaubnis bitten!?Ist das nicht die Antragstellung der Rente, oder die erste AU?In wie vielen Foren wollen Sie JoJo 2002 noch fragen? Es wird nicht mehr Geld.
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