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Experten-Antwort

Rentenbeiträge selbst zahlen

von Konrad Schießl06.01.2017 | 21:30
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12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Dies ist ja seit 1.1.2017 unter bestimmten Voraussetzungen möglich, Und so, ein Beitrag im Focus. Der Rentenabschlag lässt sich zumindest teilweise vermeiden,indem Sie freiwillig eigenes Geld in die Rentenkasse einzahlen.Aber Vorsicht: Sie können damit nur die künftigen Abschläge ausgleichen,nicht aber die 24 Monate, die Sie weniger einzahlen, weil Sie früher in Rente gehen. So sieht die Rechnung aus:Wenn Sie 24 Monate vor Erreichen des regulären Rentenalters dem Job verlassen, müssen Sie einen Abschlag von 7,2% akzeptieren.Bei einer Regelaltersrente von 1500 bleiben am Ende nur 1307 Euro im Monat über.Durch die Zahlung eines Einmalbeitrages von 24336 Euro steigt die Rente immerhin auf 1408. Rechne ich aber 1500 minus 7,2% =108 komme ich auf 1392. Was rechne ich hier falsch, hoffe ein Experte bringt mir das bei. MfG.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Konrad Schließl,

unabhängig von dem Flexirentengesetz konnten Sie auch schon in der Vergangenheit den Rentenabschlag ausgleichen.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/03_vor_der_rente/03_rentenzeiten/02_nachzahlung_und_erstattung/02_rentenminderung_ausgleichen.html

Es handelt sich hierbei jedoch nur um den Ausgleichsbetrag, der nötig ist, um den Rentenabschlag auszugleichen. Da es sich um eine vorzeitige Altersrente handelt (z.B. Altersrente für langjährig Versicherte) fehlen Ihnen trotzdem noch die Beitragsmonate bis zur Regelaltersrente.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

11 Antworten

Klugpuperam 06.01.2017 | 21:59
Nun mal ganz langsam. Den 187a gibt es nicht erst seit dem Jahreswechsel, nur der Personenkreis wurde vergrößert. (Alter von 55 auf 50 gesenkt) Die Regelaltersrente hat auch überhaupt nichts mit dem Ausgleich der Abschläge zu tun. Man vergleicht die Höhe der Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlägen (also die -7,2%) mit der Höhe der (vorgezogenen) Rente ohne Abschläge. Sie können sich eine entsprechende Auskunft erstellen lassen.
KSCam 07.01.2017 | 11:06
Lieber Conny S, Was wollen Sie denn? Sie sagen für 108 € Abschlag muss man die errechneten 24336 € als Einzahlung aufbringen. Jeder Berater kommt in der überschlägigen Berechnung zu der Aussage, dass ich um 100 € Abschlag auszugleichen etwa 25.000 € aufwenden muss. Das ist doch identisch und reicht zur grundsätzlichen Entscheidung eines Kunden. Wieviel es dann genau sind errechnet die DRV centgenau......und dass Frau Wagenknecht in irgendeiner Talkshow mal andere Zahlen unters Volk geworfen hat (Ihr Beitrag von neulich) dürfte doch niemanden irritieren, oder? Erwarten Sie von einem "Spitzenpolitiker" wirklich Sachkenntnis im Detail? Die hauen doch gerne mal ihre postfaktischen Sprüche raus......
Konrad Schießlam 07.01.2017 | 11:45
Es sei dahingestellt, dass dies niemanden interessiert, aber es ist doch eine Falschaussage zur Rente und dem gehört von Fachleuten widersprochen , gleich von wem die gesagt wurde. Schließlich sind für 30,45 Rente 6780 Beiträge aufzubringen. Neben Illner, widersprachen 4 Anwesende sogenannte Fachleute nicht, das gehört doch nicht verschwiegen. Rechne ich 30,45 für 6780, 30,45 für 6780 , 30,45 für 6780, 8,65 Rente für 1926 Beiträge komme ich auf 22266 Beitrag für 100 Euro Rente. Die immer wieder auftauchenden Bemerkungen in etwa, ungefähr, usw. sollten wegfallen, genaue Bezeichnung den den Lesern hier am Besten.
Konrad Schießlam 07.01.2017 | 15:28
" Rindvieh" hoch 3". Mit unfreundlichen Grüßen.
W*lfgangam 07.01.2017 | 20:56
Hallo KS, was Sie nicht erreichen - 1500/Regelaltersrente - können Sie auch nicht als Basis für den Aufstockungsbetrag gegenrechnen. Der geht vom zu erwartenden/hochgerechneten Betrag zum Zeitpunkt des Abschlags aus ...der fiktive Rentenanspruch bis Regelaltersgrenze entsteht erst gar nicht /von dem dann einfach mal ein Abschlag abziehen ist minus fehlende Beitragsjahre geht immer schief. Ein hier früherer Rentenbeginn hat wiederum Einfluss auf die Gesamtleistungsbewertung /andere 'Bonus-Werte', als bis 65+xx ...aber wem sag ich das :-) Gruß w.
Juleam 07.01.2017 | 19:37
Schiko lassen sie sich nicht von diesen Dumpfbacken veralbern.
Konrad Schießlam 09.01.2017 | 14:08
Immer noch tote Hose. Von welchem Betrag-wenn nicht von 1500- sind die 7,2% abgezogen damit Ihre Angaben nach vollzogen werden können. Auch andere Personen wollten dies gerne wissen, ist dies wirklich so schwer dies zu erklären. MfG.
SuchenUndFragenam 09.01.2017 | 15:10
Nein, ist nicht schwer: Wenn Sie mit Erreichen des Regeleintrittsalters (sagen wir mal 67) die 1500 erreichen würden, gehen dann aber 2 Jahre früher (also mit 65), haben Sie definitiv noch keine 1500 erreicht. Und deshalb können Sie nicht 1500 als Basis für die prozentualen Abzüge nehmen sondern den Betrag, den Sie bis 65 erreicht haben. Jetzt klar?
Konrad Schießlam 09.01.2017 | 16:08
Leider nicht klar, und welcher Betrag Bruttorente ist dies, statt 1500- (Rechenexempel) Das ist doch die Frage! MfG.
W*lfgangam 09.01.2017 | 22:33
Konny, Sie machen es einem nicht leicht :-) Wenn 2 Jahre bis zur Regelaltersgrenze Arbeitszeit/Beiträge fehlen - sagen wir mal jeweils 50.000 EUR Jahreseinkommen nicht erzielt werden, dann fehlen rd. 90 EUR Monatsrente, dann ist der Stand 2 Jahre vorher nur bei 1410 EUR ohne Abschlag - und DAVON geht dann der Abschlag runter. Simple Rechenweisheit - gehe immer vom mittleren Betrag der Renteninformation aus bis zu den bisher erfassten Zeiten und rechne die Jahre bis Tag X aus den letzten 'gesicherten' Jahrespunkten dazu (Boni-Zahlungen /Prämien /Jubiläen sollte man da gepfleglich für die Hochrechnung außer acht lassen /geschweige denn aber Arbeitszeit-/einkommensveränderungen auch einkalkulieren) ...mache dann den Abschlag - und vergesse KV/PV nicht. Daneben vielleicht noch vorher die letzte Rentenanpassung in den 'alten' Rentenbetrag einreichen, und Sie kommen ziemlich genau auf den Tag X hin. Passt ...mach meine Excel-Tabelle. Haben wollen? ...Kostet Sie rd. 5 EP – mtl. versteht sich ;-) Gruß w.
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