Hallo Konrad Schließl,
unabhängig von dem Flexirentengesetz konnten Sie auch schon in der Vergangenheit den Rentenabschlag ausgleichen.
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/03_vor_der_rente/03_rentenzeiten/02_nachzahlung_und_erstattung/02_rentenminderung_ausgleichen.html
Es handelt sich hierbei jedoch nur um den Ausgleichsbetrag, der nötig ist, um den Rentenabschlag auszugleichen. Da es sich um eine vorzeitige Altersrente handelt (z.B. Altersrente für langjährig Versicherte) fehlen Ihnen trotzdem noch die Beitragsmonate bis zur Regelaltersrente.