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Experten-Antwort

Rentenbeiträge vor dem Rentenbeginn für besonders langjährig Versicherte selber zahlen

von index5814.09.2018 | 16:03
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3 Antworten

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Ist es möglich bei einer vorzeitige Aufgabe der Tätigkeit durch eigene Mindest-Rentenbeiträge den Beginn der Rente für besonders langjährig Versicherte nicht zu gefährden ? Die Zeit soll bis zu einem Jahr überbrückt werden. Kann man auch bei Arbeitslosigkeit die Rentenbeiträge selber so aufstocken, das die Rente für besonders langjährig Versicherte trotzdem zum Beginn der Rente ausgezahlt werden kann ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo index58,

wir schließen uns der Antwort von W*lfgang an.

Bei einem Beratungstermin können die Kollegen die Situation mit Ihnen mal fiktiv durchgehen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Klugpuperam 14.09.2018 | 16:21
Grundsätzlich kann man die 45 Jahre auch mit freiwilligen Beiträgen vollmachen, wenn denn mindestens 18 Jahre an Pflichtbeiträgen vorhanden sind. Ob denn tatsächlich wirksam freiwillige Beiträge gezahlt werden können und ob das dann für den gewünschten Rentenbeginn ausreicht, sollte in einer konkreten Beratung geklärt werden.
W*lfgangam 14.09.2018 | 18:02
Hallo index58, nein. Die ALG-Pflichtbeiträge *) zählen zwar auch zu den 45 Jahren, aber nicht in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn - Ausnahme, der Betrieb des AG wurde eingestellt oder ging in Insolvenz. Neben den Pflichtbeiträgen aus ALG/auch neben allen sonst versicherungspflichtigen Zeiten, ist eine freiwillige Versicherung nicht zulässig. Allerdings könnten Sie im Rahmen eines versicherungspflichtigen Minijob neben dem ALG-Bezug über diesen Weg die fehlenden Monate für die 45 Jahre erreichen. Wie sich das alles rechnet /wann Sie mit der ungekürzten Rente die bereits mögliche/nicht gezahlte gekürzte Rente wieder herausgelebt haben, erfahren Sie in der nächsten Beratungsstelle ...dann treffen Sie Ihre Entscheidung, welche Option für Sie am Besten sind. *) wenn Sie nur arbeits- bzw. beschäftigungslos ohne Leistungen von der AfA sind, geht das natürlich auch. Gruß w.
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