Hallo Thomy,
der damals festgelegte Betrag, der aufgrund des Versorgungsausgleiches der geschiedenen Ehefrau übertragen wurde, wurde seinerzeit in Werteinheiten und mittlerweile nochmals in Entgeltpunkte umgerechnet. Dies ist die Berechnungseinheit für die Rentenberechnung.
Diese Umrechnung wurde Ihnen seinerzeit auch schriftlich nach der rechtskräftigen Scheidung mitgeteilt.
Es wurde somit kein Fix-Betrag übertragen, sondern Entgeltpunkte.
Sämtliche Entgeltpunkte, die bis zum Rentenbeginn erwirtschaftet wurden, werden mit dem zum Rentenbeginn maßgeblichen aktuellen Rentenwert bewertet.
D.h. auch die Entgeltpunkte aus dem Versorgungsausgleich werden aktuell bewertet.
Der übertragene Betrag in Entgeltpunkten erfährt somit jedes Jahr die Erhöhung, die sämtliche anderen Entgeltpunkte durch die Rentenanpassung auch erfahren.
Dadurch ergibt sich die deutliche Erhöhung des Betrages seit 1986.