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Experten-Antwort

Rentenbescheid

von Thomy06.07.2017 | 16:35
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2 Antworten

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Hallo, ich habe meinen Rentenbescheid bekommen. Bin 1986 geschieden worden und es ist ein Versorgungsausgleich für meine Ex- Frau von 116 D-Mark errechnet worden. Was dem Rentenamt auch vorliegt. Nun habe ich meinen Rentenbescheid erhalten wo der Versorgungsausgleich 3,4 Entgeldpunkte also 106 € beträgt. Ist das von damals D-Mark und jetzt auf €uro so richtig verrechnet ?? Mir wird ja bald doppelt soviel abgezogen . Mit freundlichen Grüßen Thomy

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Thomy,

der damals festgelegte Betrag, der aufgrund des Versorgungsausgleiches der geschiedenen Ehefrau übertragen wurde, wurde seinerzeit in Werteinheiten und mittlerweile nochmals in Entgeltpunkte umgerechnet. Dies ist die Berechnungseinheit für die Rentenberechnung.

Diese Umrechnung wurde Ihnen seinerzeit auch schriftlich nach der rechtskräftigen Scheidung mitgeteilt.

Es wurde somit kein Fix-Betrag übertragen, sondern Entgeltpunkte.

Sämtliche Entgeltpunkte, die bis zum Rentenbeginn erwirtschaftet wurden, werden mit dem zum Rentenbeginn maßgeblichen aktuellen Rentenwert bewertet.

D.h. auch die Entgeltpunkte aus dem Versorgungsausgleich werden aktuell bewertet.

Der übertragene Betrag in Entgeltpunkten erfährt somit jedes Jahr die Erhöhung, die sämtliche anderen Entgeltpunkte durch die Rentenanpassung auch erfahren.

Dadurch ergibt sich die deutliche Erhöhung des Betrages seit 1986.

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1 Antworten

W*lfgangam 06.07.2017 | 18:22
Hallo Thomy, Sie erhalten ja auch doppelt so viel Rente wie damals, auch Ihr Anspruch wurde nicht auf das Niveau von 1986 in DM eingefroren. Sie haben nur fixe Punkte verloren, damals 3,4 (bzw. 340 Werteinheiten), sind auch heute noch 3,4 EP geblieben. Und, was einige Geschiedene auch immer wieder anführen: Sie zahlen damit nicht mehr an die EX, da Ihre Rente seit Scheidung bereits 'reduziert' prognostiziert worden ist. Andererseits denken auch manche EX-Frauen, sie bekommen durch die frühere Scheidung dann beim Rentenbeginn noch was oben drauf, obwohl die Punkte längst im Rentenkonto 'verbucht' worden sind. Gruß w.
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