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Rentenbesteuerung

von ben22.09.2011 | 15:46
1470 Ansichten
4 Antworten

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Hab mal eine Frage, die vielleicht nicht ins Rentenforum gehört, Ich bekomme seit 2006 eine EM Rente wegen BU (halbe Rente). Die Besteuerung liegt bei 52%. Wenn ich in die Altersrente wechsele (doppelte Rentenhöhe) in 2012. Bleiben die 52% oder gilt dann 62%

4 Antworten

Schadeam 22.09.2011 | 15:50
Der Freibetrag bleibt!
-_-am 22.09.2011 | 19:35
Der Prozentsatz des steuerpflichtigen Rentenanteils bleibt im Laufe des Rentenbezuges für den einzelnen Rentner unverändert. Da allerdings auch der Rentenfreibetrag grundsätzlich für die gesamte Rentenlaufzeit gilt, muss der auf regelmäßigen Rentenanpassungen entfallende Teil der jährlichen Bruttorente (sogenannter Anpassungsbetrag) in voller Höhe (also zu 100 Prozent) versteuert werden. Künftige Rentenanpassungen erhöhen somit das individuelle steuerpflichtige Renteneinkommen. Lesen Sie hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/0…
benam 23.09.2011 | 08:59
Danke, aber meine Frage ist Halbe Rente 2006 z. Beispiel 600,-- Euro. Volle Rente 1.200,-- Euro in 2012. werden die auch mit dem Anteil von 52% versteuert?
Lupoam 23.09.2011 | 20:10
wie -_- bereits zutreffend angemerkt hat: Grundsätzlich bleibt der Besteuerungsanteil auch für Folgerenten erhalten. Allerdings unterliegen Beträge, die aus Rentenanpassungen resultieren, zu 100% dem zu versteuernden Einkommen.
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