Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springen@ Jonny,
vollkommen korrekt.
Die KV-Pflicht endet mit dem Tod des Mitglieds. Ggf. über den Todestag hinaus gezahlte KV-Beiträge können an der/die/den Sonderrechtsnachfolger erstattet werden.
In den allermeisten Fällen bekommt die Rentenversicherung einen Todesfall mitgeteilt.
Über den Bestatter, der diese Meldung häufig schon -als Service- miterledigt, über Rückmeldungen der Einwohnermeldeämter oder ganz pragmatisch über einen gestellten Hinterbliebenenrentenantrag.
Als Ängehöriger würde ich immer den Sterbefall selbst mitteilen wenn ich unsicher bin ob die Rentenkasse informiert ist. Einfach um unangenehme Überzahlungen und damit verbundene Rückforderungen zu vermeiden.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.