@ Jonny,
vollkommen korrekt.
Die KV-Pflicht endet mit dem Tod des Mitglieds. Ggf. über den Todestag hinaus gezahlte KV-Beiträge können an der/die/den Sonderrechtsnachfolger erstattet werden.
In den allermeisten Fällen bekommt die Rentenversicherung einen Todesfall mitgeteilt.
Über den Bestatter, der diese Meldung häufig schon -als Service- miterledigt, über Rückmeldungen der Einwohnermeldeämter oder ganz pragmatisch über einen gestellten Hinterbliebenenrentenantrag.
Als Ängehöriger würde ich immer den Sterbefall selbst mitteilen wenn ich unsicher bin ob die Rentenkasse informiert ist. Einfach um unangenehme Überzahlungen und damit verbundene Rückforderungen zu vermeiden.
In der Regel fertigt der Bestatter eine Nachricht zzgl. der Todesurkunde für den Post Renten Service, denn (mit wenigen Ausnahmen), handelt es sich dabei um die Zahlstelle, die die Zahlung der Rente tatsächlich ausführt und daher als erstes Wissen sollte, dass keine Zahlung mehr zusteht.
Das alles hält die Angehörigen des Verstorbenen natürlich nicht davon ab, auch den Rentenversicherungsträger formlos mittels Sterbeurkunde über den Tod des Leistungsberechtigten zu informieren (dabei bitte die Rentenversicherungsnummer mit angeben).
Als Betreuer des Verstorbenen haben Sie auch die Möglichkeit die Todesmeldung online dem Rentenservice mitzuteilen:
https://www.deutschepost.de/de/r/rentenservice/aenderungsmitteilung.html
Falsch ist es auch nicht, die Krankenkasse über den Tod zu informieren.
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