Hallo Robert,
es gibt grds. zwei unabhängig voneinander bestehende Rentenarten:
Die AltersRente für schwb. Menschen, für die jedoch die 45-J-Regelung nicht gilt und die AltersRente für besonders langj. Versicherte, für die die 45-J-Regelung gilt - egal ob Schwerbehinderung vorliegt oder nicht.
Für den Geburtsjahrgang 1963 ist bei beiden der Zeitpunkt zu dem die Rente ungekürzt ausgezahlt wird indentisch: 64 J + 10 Mon.