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Experten-Antwort

Renteneintrittsalter bei Schwerbehinterung von 50 % und höher

von Robert04.10.2017 | 12:59
646 Ansichten
2 Antworten

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Mit welchem Alter kann ein 1963 geborener Schwerbehinderter (mind. 50%), der mit 61 Jahren die Voraussetzung für besonders langjähriger Versicherter (45 Jahre Vollzeitarbeit) erfüllt, abschlagsfrei in Rente gehen ("Nahles-Rente") Ist dies identisch wie bei nicht Behinderten (mit 64 Jahren und 10 Monaten) oder doch früher?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Robert,

es gibt grds. zwei unabhängig voneinander bestehende Rentenarten:

Die AltersRente für schwb. Menschen, für die jedoch die 45-J-Regelung nicht gilt und die AltersRente für besonders langj. Versicherte, für die die 45-J-Regelung gilt - egal ob Schwerbehinderung vorliegt oder nicht.

Für den Geburtsjahrgang 1963 ist bei beiden der Zeitpunkt zu dem die Rente ungekürzt ausgezahlt wird indentisch: 64 J + 10 Mon.

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1 Antworten

Fastrenteram 04.10.2017 | 13:10
Der abschlagsfreie Rentenbeginn bei Jahrgang 1963 liegt bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen und der Altersrente für besonders langjährig Versicherte jeweils bei 64 Jahren und 10 Monaten. Wo haben Sie denn den Begriff "Nahles-Rente" her?
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