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Experten-Antwort

Rentenhöhe

von Lony01.03.2018 | 09:39
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14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich werde 48 Jahre und habe bis jetzt 31 Jahre in die Rentenversicherung einbezahlt. Nun plane ich, mit meinem Lebensgefährten nach Spanien zu gehen, dort (erstmal) nicht zu arbeiten und hätte folgende Fragen: 1. Wenn ich ab dem Zeitpunkt, wo ich in Spanien bin, nichts mehr in die Rentenversicherung einbezahle, verliere ich dann meinen Rentenanspruch? Was passiert mit meinem bisher eingezahlten Geld? 2. Ich bekomme ja jährlich einen "Rentenauszug" in welchem steht, wie hoch meine Erwerbsminderungsrente, meine bisher angesparte Rente und die voraussichtliche Höhe der zu erwartenden Rente wäre, wenn Beiträge wie bisher gezahlt werden. Wenn ich nichts mehr einbezahle, kann ich dann im Alter von der bisher angesparten Rentenhöhe ausgehen? Oder verringert die sich, da ja nichts mehr kommt? 3. Was würde passieren, wenn ich bis zum Rentenalter nur den gesetzl. Mindestbeitrag einbezahlen würde? Für Tipps wäre ich sehr dankbar. Vielen lieben Dank und Allen einen schönen Tag.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Den zuvor gemachten Ausführungen ist zuzustimmen.

2. Hinzuzufügen ist jedoch, dass Versicherte im Ausland eine Renteninformation von Amts wegen nur erhalten, wenn in den letzten drei Kalenderjahren vor dem Versand deutsche Beitragszeiten im Versicherungskonto vorhanden sind. D.h. sollten Sie aus dem Ausland weiterhin freiwillige Beiträge leisten, wird Ihnen von Amts wegen weiterhin eine Renteninformation übersandt. Ein Versand auf Antrag ist jedoch jederzeit möglich.

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13 Antworten

oder soam 01.03.2018 | 10:15
zu 1.) bisherige Rentenanwartschaft bleibt bestehen (stagniert), nimmt aber an den Rentenanpassungen teil. Antrag zum Regelalter, weil nicht mind. 35 Jahre (420 Monate) vorliegen. zu 2.) EM-Schutz erlischt, wenn in den letzten 5 Jahren vor Eintritt einer EM nicht mind. 36 Monate mit PFLICHTbeiträgen liegen - bei geschlossener Biografie i.d.R. wenn mehr als 24 Monate keine Pflichtbeiträge mehr vorliegen (Ausnahmen wie 'vorzeitige Wartezeiterfüllung' mal weggelassen). Die 'angesparte' Rentenhöhe gibt es so nicht - ggf. aber Entgeltpunkte, die jedoch auch kft. variieren können (vgl. insb. Bewertung von Anrechnungszeiten, beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten) - nix is' fix / der Löwenanteil der Punkte wird aber stehen bleiben zu 3.) freiwilliger Mindestbeitrag würde den EM-Schutz nicht erhalten, wohl aber die Wartezeiten 35 oder 45 Jahre erfüllen helfen; somit ggf. Alters-Rentenanspruch vor dem Regelalter. Rentensteigerung für 1 Jahr Mindestbeitrag (1.004,40 EUR) ca. 4,42 EUR brutto der Monatsrente - ca. 19 Jahre Rentenbezug für Rückfluss notwendig. ABER: der vorzeitige Rentenbeginn z.B. mit 63 Jahren kann, trotz Abschlag, das Verhältnis Aufwand/Ertrag schnell anders aussehen lassen! Also: vor dem Wegzug Rentenkonto klären und die aktuelle Lage mit einer Auskunftsperson Ihres Vertrauens besprechen (gibt es von teuer bis kostenlos - oftmals direkt vor der eigenen Haustür!)
Lonyam 01.03.2018 | 13:01
Vielen lieben Dank für die schnellen Antworten :-) Demnach wäre es besser, ich würde noch 2 Jahre Pflichtbeiträge zahlen und 2 Jahre den Mindestbeitrag, damit ich die 35 Jahre voll hätte um mit 65 Jahren Abschlagsfrei in Rente gehen zu können? Bei der bisherigen Rente stehen ca. 668,-- EUR. Also kann ich davon ausgehen, dass es so round about 650,-- EUR werden? LG
Fastrenteram 01.03.2018 | 13:11
Zitat von Lony anzeigenausblenden
Mit Geburtsjahr 1970 können Sie abschlagfrei erst mit 67 Jahren in Rente gehen. Sollten Sie 45 Beitragsjahre erreicht haben, mit 65 Jahren. Mit 63 Jahren können Sie nur mit 35 erreichten Jahren an rentenrechtlichen Zeiten und 14,4% Abschlägen Ihre deutsche Rente bekommen.
Toschiam 01.03.2018 | 14:07
Ich würde schnellstmöglich in die Erwerbsminderungsrente gehen. Statt irgendwelcher Einzahlungen und Pflichtzeiten-blablabla usw. Sie würden dann, so jung wie Sie sind, über Jahrzehnte mehrere hunderttausend Euro aus der Versichrung ziehen. Ist doch viel besser! Ausserdem könnten Sie dann ganz entspannt in Spanien leben. Grüsse aus Portugel von Toschi
=//=am 01.03.2018 | 13:13
Zitat von Lony anzeigenausblenden
Nee, nee, so stimmt das nicht. Da Sie Jahrgang 1970 sind, erreichen Sie die Regelaltersgrenze mit 67 Jahren! So steht es auch in Ihren Renteninformationen. Die Altersrente für langjährig Versicherte können Sie bei erfüllter Wartezeit von 35 Versicherungsjahren zwar mit 63 Jahren, aber dann mit einem Abschlag von 14,4 % in Anspruch nehmen. Bei einem Rentenbeginn mit 65 Jahren wären es noch 7,2 % Abschlag. Die Rente wird mindestens in dieser Höhe gezahlt, wenn keine weiteren Beiträge mehr gezahlt werden. Hinzu kommen dann noch die jährlichen Rentenanpassungen.
Lonyam 01.03.2018 | 13:18
Stimmt, war ein Fehler von mir mit dem mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, sorry. Danke aber auf jeden Fall für die Informationen, hat mir sehr weitergeholfen!
Schluffiam 01.03.2018 | 17:12
Ich würde schnellstmöglich in die Erwerbsminderungsrente gehen. Statt irgendwelcher Einzahlungen und Pflichtzeiten-blablabla usw. Sie würden dann, so jung wie Sie sind, über Jahrzehnte mehrere hunderttausend Euro aus der Versichrung ziehen. Ist doch viel besser! Ausserdem könnten Sie dann ganz entspannt in Spanien leben. Grüsse aus Portugel von Toschi
Hallo Toschi, aus Portugal darf man gar keine Tipps geben !
Toschi ist doch in Portugel! Von Portugal und von der Erwerbsminderungsrente träumt er nur!
Rentenschmiedam 02.03.2018 | 07:41
Guten Morgen, interessant wäre es in diesem Zusammenhang ja auch in Spanien einer Beschäftigung nachzugehen. Diese Zeiten würden dann auch grundsätzlich bei der Wartezeitberechnung der deutschen Rente Berücksichtigung finden. Nur mal so als Tip. Beste Grüsse
=//=am 02.03.2018 | 11:44
Zitat von Toschi anzeigenausblenden
:-) Man kann nicht "so einfach in die Erwerbsminderungsrente gehen"!!! Dazu müßte man auch erwerbsgemindert sein. Aus dem Beitrag ist das keineswegs ersichtlich. Außerdem wird es bei einer Erwerbsminderungsrente aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes im Ausland auch sehr schwierig, weil man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss. Also ist Ihr Tipp null wert.
Lonyam 05.03.2018 | 12:42
Bin nicht erwerbsgemindert und habe auch nicht vor, das zu sein ;-)
Lonyam 05.03.2018 | 12:46
Das habe ich schon vor, so nach 2-3 Jahren Aufenthalt dort. Meine Frage ist ja auch nur für den Extremfall, sollte ich keinen Job finden. Weil in Spanien sind die Arbeitsplätze ja nicht so breit gesät......Ich bin halt am "Szenarien durchspielen" um eventl. gerüstet und vorbereitet zu sein.
=//=am 05.03.2018 | 13:06
Guten Morgen, interessant wäre es in diesem Zusammenhang ja auch in Spanien einer Beschäftigung nachzugehen. Diese Zeiten würden dann auch grundsätzlich bei der Wartezeitberechnung der deutschen Rente Berücksichtigung finden. Nur mal so als Tip. Beste Grüsse
Das habe ich schon vor, so nach 2-3 Jahren Aufenthalt dort. Meine Frage ist ja auch nur für den Extremfall, sollte ich keinen Job finden. Weil in Spanien sind die Arbeitsplätze ja nicht so breit gesät......Ich bin halt am "Szenarien durchspielen" um eventl. gerüstet und vorbereitet zu sein.
Aber Vorsicht: nach 2 - 3 Jahren können Sie die Anwartschaft für eine EM-Rente verlieren, wenn Sie keine PFLICHTbeiträge zahlen, egal ob in D oder Spanien. In D werden zumindest bei Arbeitslosengeld 1 - Bezug noch Pflichtbeiträge gezahlt. Es kann jedem passieren, dass er durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit erwerbsgemindert wird. Wenn dann die zusätzlich geforderten versicherungsrechtlichen Voraussetzungen 36 in 60 nicht mehr erfüllt sind, kann das dann auch "sehr weh tun".
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