1. Den zuvor gemachten Ausführungen ist zuzustimmen.
2. Hinzuzufügen ist jedoch, dass Versicherte im Ausland eine Renteninformation von Amts wegen nur erhalten, wenn in den letzten drei Kalenderjahren vor dem Versand deutsche Beitragszeiten im Versicherungskonto vorhanden sind. D.h. sollten Sie aus dem Ausland weiterhin freiwillige Beiträge leisten, wird Ihnen von Amts wegen weiterhin eine Renteninformation übersandt. Ein Versand auf Antrag ist jedoch jederzeit möglich.