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Experten-Antwort

Rentenlücke ausgleichen

von marina19.09.2017 | 20:14
658 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Gibt es bei der gesetzlichen Rentenversicherung die Möglichkeit einer Höherversicherung.Könnte ich z.B. jeden Monat 100 Euro mehr in die Rentenversicherung zahlen oder einmal pro Jahr die Sonderzahlung dafür verwenden.Oder bleibt ist hier nur eine Gehaltsumwandlung ??? bzw.eine private Vorsorge möglich? Danke für Infos Marina

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Während eines laufenden Beschäftigungsverhältnisses, aus dem Beiträge zur Rentenversicherung abgeführt werden, besteht keine Möglichkeit einer zusätzlichen freiwilligen Einzahlung. Die Möglichkeit einer Höherversicherung besteht nicht mehr.

Aktuell besteht lediglich die Möglichkeit durch eine Ausgleichszahlung eines Rentenabschlags für eine vorgezogene Altersrente, den Ausgleich eines Malus durch Versorgungsausgleich oder die Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen für nicht anrechenbare Zeiten einer schulischen Ausbildung (Antragsfrist bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres) weitere Rentenanwartschaften zu erwerben.

Für nähere Erläuterungen hierzu empfehlen wir Ihnen dann jedoch, ein Beratungsgespräch bei Ihrem örtlichen Rentenversicherungsträger zu vereinbaren.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W*lfgangam 19.09.2017 | 21:39
Hallo Marina, nein, seit 1992 nicht mehr - eine laufende Pflichtbeitragszahlung/Beschäftigung z. B. schließt etwaige Zuzahlungen/'Höherversicherungen' aus. *) Sie können allerdings etwaige Rentenabschläge ausgleichen, die Sie bei einer späteren Altersrente erwarten. Und das in Teilzahlungen ab Alter 50. Mehr Info erhalten Sie hier: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/ausgleic… https://www.ihre-vorsorge.de/service/suche.html?q=ausgleichzahlu… oder konkret in Ihrer nächsten Beratungsstelle. Entgeltumwandlung + Riester/private Vorsorge ist ein anderes Thema, neben der normalen Rentenversicherung, das hier nicht vertieft behandelt werden kann – 'Produktempfehlungen' sind nicht möglich. Gruß w. *) ich unterstelle, dass Sie noch nicht im laufenden Rentenbezug sind, denn dann wären doch freiwillige Beitragszahlungen möglich/unter bestimmten Umständen – ob dann sinnvoll/rentabel ist noch eine andere Sache.
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