Während eines laufenden Beschäftigungsverhältnisses, aus dem Beiträge zur Rentenversicherung abgeführt werden, besteht keine Möglichkeit einer zusätzlichen freiwilligen Einzahlung. Die Möglichkeit einer Höherversicherung besteht nicht mehr.
Aktuell besteht lediglich die Möglichkeit durch eine Ausgleichszahlung eines Rentenabschlags für eine vorgezogene Altersrente, den Ausgleich eines Malus durch Versorgungsausgleich oder die Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen für nicht anrechenbare Zeiten einer schulischen Ausbildung (Antragsfrist bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres) weitere Rentenanwartschaften zu erwerben.
Für nähere Erläuterungen hierzu empfehlen wir Ihnen dann jedoch, ein Beratungsgespräch bei Ihrem örtlichen Rentenversicherungsträger zu vereinbaren.