Hallo Carmen,
seit dem 01.01.2011 werden Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld II lediglich als Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit bewertet. Diese Zeit wirkt sich selbst nicht rentensteigernd aus und wäre in Ihrem Fall, da sie zeitlich nach dem Leistungsfall der Erwerbsminderung liegt, für eine spätere Altersrente zugrunde zu legen. Beiträge zur Rentenversicherung wurden durch das Jobcenter generell nur bis zum 31.12.2010 erbracht.
Das Jobcenter ist für die Zeit ab Rentenbeginn in Vorleistung getreten und hat somit einen Anspruch auf Erstattung der erbrachten Leistungen aus der Nachzahlung, die zeitgleich ab Rentenbeginn erbracht wurden. Dies gilt maximal bis zur mtl. Rentenhöhe.