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Experten-Antwort

Rentennachzahlung - Rentenbeiträge

von Carmen13.04.2016 | 12:35
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4 Antworten

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Hallo, wer kann mir eine Antwort geben ? Habe eine Rentennachzahlung für 2 zwei Jahre von der Rentenversicherung bekommen. Es kommt aber zu keiner Auszahlung, weil das Jobcenter einen Erstattungsanspruch gem. §103 SGB X; § 40 SGB II i. V.m.§335 Abs. 2 SGB III, gestellt hat. Es werden für den o.g. Zeitraum: ALG II Leistungen Kosten f. Unterkunft KV Beiträge PV Beiträge Rentenversicherungsbeiträge zurückgefordert. Die Beiträge für die Krankenkasse, wurde von der Rentenversicherung gleich einbehalten. Da die Rentenbeiträge auch zurückgefordert wurden, wie müssten dann diese Zeiten im Versicherungsverlauf stehen bzw. bewertet werden ? Bei mir stehen diese Zeiten mit Beiträgen. (obwohl diese Rentenbeiträge ja vom Jobcenter lt. Erstattungsanspruch zurückgefordert wurden). Sind diese 2 Jahre, in denen kein Rentenbeitrag gezahlt wurde, nicht als beitragsfreie Zeit zu bewerten ? Vielen Dank Carmen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Carmen,

seit dem 01.01.2011 werden Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld II lediglich als Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit bewertet. Diese Zeit wirkt sich selbst nicht rentensteigernd aus und wäre in Ihrem Fall, da sie zeitlich nach dem Leistungsfall der Erwerbsminderung liegt, für eine spätere Altersrente zugrunde zu legen. Beiträge zur Rentenversicherung wurden durch das Jobcenter generell nur bis zum 31.12.2010 erbracht.

Das Jobcenter ist für die Zeit ab Rentenbeginn in Vorleistung getreten und hat somit einen Anspruch auf Erstattung der erbrachten Leistungen aus der Nachzahlung, die zeitgleich ab Rentenbeginn erbracht wurden. Dies gilt maximal bis zur mtl. Rentenhöhe.

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3 Antworten

kein Experteam 13.04.2016 | 14:22
Das gemeinsame Rundschreiben des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger, der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und der Bundesagentur für Arbeit zum Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht in der gesetzlichen Rentenversicherung bei Bezug von Arbeitslosengeld II vom 07.12.2004, Abschnitt B, Ziffer 3.5.2 besagt, dass bei rückwirkend bewilligter Erwerbsminderungsrente keine RV-Beiträge erstattet werden. Die Beiträge verleiben also im Rentenversicherungsverlauf und werden dann (spätestens) bei der Umwandlung in eine Altersrente berücksichtigt. Mit Verweis auf Icke: Beiträge durch das Jobcenter wurden allerdings nur bis 31.12.2010 gezahlt. Wenn Sie (jetzt) eine Nachzahlung von zwei Jahren bekommen haben, macht Ihre o.g. Aufzählung keinen Sinn. Für beitragsfreie Zeiten (also ab 01.01.2011) können - wie der Name schon sagt - auch keine Beiträge erstattet werden.
Ickeam 13.04.2016 | 13:39
Hallo, das JobCenter zahlt seit 2011 keine Rentenbeiträge mehr!
Carmenam 13.04.2016 | 17:57
Vielen Dank für die Antworten. Muss mich bei den Antwortern entschuldigen. Habe vergessen hinzuzufügen, dass ich die Nachzahlung für die Zeit von April 2005 bis April 2007 bekommen habe. Gruß Carmen
Deutsche Rentenversicherung
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