Hallo Ahnungslos,
über die Entrichtung und Aufteilung der zu zahlenden Beiträge aufgrund von Pflege entscheidet die Pflegekasse. Das fällt nicht in den Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage an die entsprechende Pflegekasse und lassen sich dort die entsprechenden Grundlagen erläutern.