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Experten-Antwort

Rentenpunkte für Pflegende Angehörige

von Ahnungslos23.09.2020 | 13:58
116 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich hoffe man kann mir hier eine Antwort geben, da tel. leider keiner erreichbar ist. Wir haben die erforderlichen Unterlagen zur Pflegekasse gesendet und die Nachricht erhalten, es werden Pflichtbeiträge gezahlt. Der Versicherte hat Pflegegrad 3 und es teilen sich 2 Angehörige die Pflege, einer mit 14 Stunden an 7 Tagen und der 2. betreut 30 Stunden an 7 Tagen. Ist es richtig, es werden unterschiedliche Beiträge gezählt (P1 rund 80 € und P2 180€)? Wir hatten es so verstanden, es bekommt jeder die 0,43 % von 1, wenn er über 10 Stunden an mind. 2 Tagen jemand mit PG3 pflegt? Kann mir dazu ein Experte etwas schreiben, ist diese Aufteilung nach Stunden richtig?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ahnungslos,

über die Entrichtung und Aufteilung der zu zahlenden Beiträge aufgrund von Pflege entscheidet die Pflegekasse. Das fällt nicht in den Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage an die entsprechende Pflegekasse und lassen sich dort die entsprechenden Grundlagen erläutern.

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5 Antworten

W°lfgangam 23.09.2020 | 20:16
Hmm ...die Frage ist berechtigt, wie sich das rentenrechtlich nach dem angefragten Muster auswirkt - oder?! Gruß w.
Ahnungslosam 24.09.2020 | 09:33
Danke für die Antwort. Auf der Seite "Ihre Vorsorge" steht zu diesem Thema einiges. Und genau dort steht auch. "Wie hoch der persönliche Rentenanspruch genau ist und wie sich das auf die eigene Rente auswirkt, hängt davon ab, wie viele Stunden die Pflege umfasst und welchen Pflegegrad der oder die Pflegebedürftige hat. Dazu berät die Deutsche Rentenversicherung unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 1000 4800" Nur dort war immer besetzt oder keiner zu erreichen... Vielleicht kann doch jemand von hier etwas dazu schreiben?
Ach jaam 24.09.2020 | 14:18
Da verstehen Sie etwas falsch. Die Entscheidung über die Aufteilung der Pflegzeiten und damit verbundenen Beitragszahlung trifft die Pflegekasse und diese wird auch nicht von der Rentenversicherung geprüft. Sie sollten sich daher an die Expertenempfehlung halten, oder was glauben Sie warum dieser Experte heißt?
Ahnungslosam 24.09.2020 | 14:05
Die Pflegekasse sagt auch manchmal das, was sie für richtig hält. Aber im Nachhinein war es dann eben doch nicht richtig und daher hole ich mir lieber eine zweite Meinung. Und wenn die Rentenversicherung schreibt, sie gibt dazu Informationen, nehme ich dies gerne zum Anlass, zum überprüfen.
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