Hallo Ahnungslos,
über die Entrichtung und Aufteilung der zu zahlenden Beiträge aufgrund von Pflege entscheidet die Pflegekasse. Das fällt nicht in den Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage an die entsprechende Pflegekasse und lassen sich dort die entsprechenden Grundlagen erläutern.
Danke für die Antwort.
Auf der Seite "Ihre Vorsorge" steht zu diesem Thema einiges. Und genau dort steht auch.
"Wie hoch der persönliche Rentenanspruch genau ist und wie sich das auf die eigene Rente auswirkt, hängt davon ab, wie viele Stunden die Pflege umfasst und welchen Pflegegrad der oder die Pflegebedürftige hat. Dazu berät die Deutsche Rentenversicherung unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 1000 4800"
Nur dort war immer besetzt oder keiner zu erreichen...
Vielleicht kann doch jemand von hier etwas dazu schreiben?
Die Pflegekasse sagt auch manchmal das, was sie für richtig hält.
Aber im Nachhinein war es dann eben doch nicht richtig und daher hole ich mir lieber eine zweite Meinung.
Und wenn die Rentenversicherung schreibt, sie gibt dazu Informationen, nehme ich dies gerne zum Anlass, zum überprüfen.
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