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Rentenrecht bei hohen Verbindlichkeiten/ II

von ekandromeda03.09.2010 | 17:46
1837 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Herzlichen Dank an die Experten für ihre Bemühungen! Trotzdem gestatte ich mir noch eine Zusatzfrage, ob die Nichtzahlung nicht hätte durch den beauftragten Steuerberater vermieden werden können, indem er meine monatlichen Verbindlichkeiten (Arbeitnehmer und Hauskreditierung sowie mtl. wiederkehrende Leistungen Strom etc.) entsprechend einer Rangfolge überwiesen worden wäre? (Ich habe zuvor 32 Jahre eine pflichtversicherte Tätigkeit ausgeübt und durch die sogenannte "Wende" einen beruflichen Neuanfang machen müsse, ergo gehöre ich nicht zu denen, die den Steuerzahler im Rentenalter auf der Tasche liegen wollen-> KSC). Freundlichst, E.K.

3 Antworten

Hier falsch!am 03.09.2010 | 21:41
Ihre Frage hat aber auch so rein gar nichts mit dem Thema dieses Forums zu tun! Schon gar nicht ist es sinnvoll, diese an mehreren Stellen wiederholt zu stellen.
Verwaltungsmitarbeiteram 03.09.2010 | 23:20
Dafür gibts bei der IHK Seminare für angehende Existenzgründer, weil man als solcher für ALLES selbst verantwortlich ist (und ggf. vorher alles nachfragen muss)!
KSCam 04.09.2010 | 10:59
Ich widerhole nochmals meine damalige Antwort: Nein, da Sie als Selbständiger in den fraglichen Jahren nichts gezahlt haben, gibt es dafür auch keine Anrechnung bei der Rente. Natürlich können Sie nun Ihren damaligen Steuerberater als "Schuldigen" ansehen, nur wird Ihnen das auch nichts nützen, da Ihre Selbständigkeit schon Jahre zurückliegt. Sie werden dem nie im Leben nachweisen können, dass er Ihnen rententechnisch falsche Ratschläge gegeben hat. Und wenn weder Sie noch der Steuerberater sich damals Gedanken über das Thema Rente gemacht haben, ist daran heute nichts mehr zu ändern. Übrigens werden Steuerberater in erster Linie wegen der Steuern engagiert und nicht dafür, sich um die Rentenansprüche eines Selbständigen zu kümmern. Dafür ist jeder selbst verantwortlich. Das weiß doch jeder Selbständige selbst, ob er Rentenbeiträge zahlt oder nicht. Und dass man, wenn man nichts zahlt, dafür später auch nichts rauskriegt, sollte keine all zu große Überraschung sein.
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