Hallo Rebecca,
bei erneuter Heirat bleibt der Versorgungsausgleich (VAG) aus der vorherigen Ehe erhalten. Bei mehreren Ehen und dementsprechend mehreren VAGs bleiben eben mehrere VAGs erhalten. Ob der geschieden Ex-Partner wieder heiratet hat keinen Einfluss auf die im VAG getroffenen Entscheidungen.
Wie **** bereits erwähnte, können sich aber Änderungen ergeben, wenn der geschiedene Ehegatte verstirbt.
Ferner besteht für Sie aber auch die Möglichkeit durch Vereinbarungen mit dem Ehepartner den VAG mitzugestalten. Solche Vereinbarungen sind vom Familiengericht im Falle einer Scheidung zu berücksichtigen, es sei denn, ein Ehepartner wird hierdurch einseitig belastet oder die Vereinbarung führt dazu, dass der Sozialhilfeträger oder die Grundsicherung Leistungen erbringen müssten. Diese Vereinbarung müssen vor einem Notar oder im Rahmen eines Scheidungsverfahrens protokolliert werden.